Erwerb von Immobilien: Darauf ist zu achten
Beim Kauf von Grundstücken, Wohnungen oder Häusern gibt es zahlreiche Fallstricke, wie Rechtsanwalt Gregor Gehrer-Rohracher weiß.
In Tirol erfreut sich der Immobilienmarkt großer Beliebtheit, doch die verlockenden Aussichten bergen auch Fallstricke.
Bevor Sie einen Immobilienkauf wagen, lohnt sich ein genauer Blick auf potenzielle Risiken. Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks ist z.B. auf die Flächenwidmung, Zufahrt/Erschließung und Belastungen zu achten. Bei einer genauen rechtlichen Prüfung kann sich Ihre Traumliegenschaft als für Ihre Pläne ungeeignet erweisen.
Auch der Erwerb einer bestehenden Immobilie birgt Stolperfallen. Entspricht die Immobilie der Baugenehmigung? Wenn nein, kann ein Schwarzbau vorliegen. 2023 hatte ich einen Fall, bei dem ein Objekt 1971 errichtet wurde und die Baubehörde bei einer Überprüfung 2023 festgestellt hat, dass das Objekt abweichend von der Baugenehmigung errichtet wurde. Benützungsuntersagung und drohender Abbruchbescheid waren die Folge. Auch Fragen über Altlasten-/Kontaminierungen oder ob sich das Objekt in einer Gefahrenzone befindet, sollten von einem professionellen Vertragserrichter/einer professionellen Vertragserrichterin geklärt werden.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist der Blick auf den Wohnungseigentumsvertrag und das Parifizierungsgutachten zu empfehlen. Ist für Aufwendungen ein abweichender Aufteilungsschlüssel vereinbart? Ist der Keller oder Abstellplatz der Wohnung als Zubehör zugeordnet?
Bevor Sie ein verbindliches Kaufanbot unterschreiben, empfehle ich Ihnen auch, sich Gedanken über die Finanzierung zu machen. Durch die Annahme des Angebots kommt bereits ein Vertrag zustande. Nebenkosten sollten dabei berücksichtigt werden.
Sprechen Sie mit Ihrer Rechtsanwältin/Ihrem Rechtsanwalt, um sicherzustellen, dass Ihr Traum vom Immobilienerwerb reibungslos verläuft.
Kontakt: kanzlei@ra-gehrer.at