Kommentar
Das Unsägliche und das Strafrecht
Josef F. sorgte für weltweite Schlagzeilen. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, als abnormer Rechtsbrecher eingestuft. Er kommt vorerst nicht auf freien Fuß, aber wohl in den Normalvollzug. Warum? Er gilt nicht mehr als gefährlich.