„Refundierungen“ ab März

Strompreisklage: AK erhält in allen Punkten Recht – Tiwag will in Berufung gehen

Die Musterklage der AK Tirol betraf die Preisanpassung des Arbeitspreises der TIWAG im Jahre 2022
© Liebl Daniel

Laut dem Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck ist die Preisanpassung des Arbeitspreises der Tiwag 2022 rechtlich nicht zulässig und damit unwirksam. Der Landesenergieversorger kündigte an in Berufung zu gehen, will aber ab März erste „Refundierungen“ leisten.

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