Bis September 2025
Zeit der Geheimniskrämerei ist vorbei: Amtsgeheimnis wird abgeschafft
Die Auskunft muss innerhalb von vier Wochen erteilt werden, im Ausnahmefall kann die Frist um noch einmal vier Wochen verlängert werden.
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Bis 1. September 2025 haben Behörden, Gemeinden und Co. Zeit, sich auf das Aus des Amtsgeheimnisses vorzubereiten.