Neue Vorgaben

EU einigt sich auf Recht auf Reparatur: Was das für Verbraucher bedeutet

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Die EU hat sich auf ein Recht auf Reparatur auf EU-Ebene geeinigt. Welche Artikel darunter fallen und welche davon ausgenommen sind.

Brüssel – In der Nacht zu Freitag einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten darauf, dass bestimmte Produkte von Herstellern wieder repariert werden müssen. Darunter fallen Artikel wie Kühlschränke, Staubsauger oder Handys. Das sogenannte Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher soll auf EU-Ebene eingeführt werden, wie die belgische Ratspräsidentschaft und der Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD), am Freitag mitteilten.

Damit wird erstmals bei sogenannter weißer Ware, darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Smartphones, ein Rechtsanspruch auf Reparatur eingeführt.

Künftig werde es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen. „Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben", sagte Repasi. 35 Millionen Tonnen Müll produzierten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr, weil Produkte nicht repariert und durch Neuware ersetzt würden.

Keine Kopfhörer und Möbel

Die neuen Vorgaben gelten aber nicht für alle Produkte. So sind den Angaben zufolge manche Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenommen. Ein genauer Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das reine Formsache.

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, Anna Cavazzini, bezeichnete das Verhandlungsergebnis als Durchbruch für den Verbraucherschutz. „Reparatur wird einfacher und erschwinglicher, indem der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Repair-Shops um die Ecke und Tüftlerinnen in ihren Garagen garantiert wird", sagte die Grünen-Politikerin.

Umweltschutz

Die Regeln sollen auch dem Umweltschutz dienen. Die Kommission argumentierte bei der Vorstellung des Vorhabens, weniger weggeworfene Produkte würden sowohl weniger Abfall als auch weniger Ressourcenverbrauch bei der Herstellung bedeuten. Somit entstünden auch weniger Treibhausgasemissionen. Auf Grundlage ihres Vorschlags schätzte die Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und 3 Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen. (APA, TT.com)

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