Werbung für Kunden von Amazon Prime: VKI kritisiert Vorgehensweise
Werbung war lange eine Sache des Free-TV. Weil nun der Bezahldienst Amazon Prime seinen Nutzern Reklame zeigen will, wollen Verbraucherschützer die Streamingplattform klagen.
Wien – Amazons Dienst Prime Video stellt seine Kundschaft ab 5. Februar vor die Wahl: Entweder sie sehen künftig beim Streamen Werbung oder sie streamen für knapp drei Euro mehr pro Monat weiterhin werbefrei. Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kündigte an, mit einer Klage dagegen vorgehen zu wollen. Auch der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) überlegt rechtliche Schritte, hieß es am Freitag auf APA-Anfrage.
Der VKI prüfe die Vorgangsweise Amazons bereits „und wird nach Möglichkeit rechtliche Schritte einleiten“, erklärte Joachim Kogelmann, Jurist in der Abteilung Klagen, in einer schriftlichen Stellungnahme. „Aus aktueller verbraucherschutzrechtlicher Sicht und auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes ist diese Vorgangsweise des Onlinehändlers aus mehreren Gründen zu kritisieren“, heißt es darin.
Anbieter muss die Zustimmung der Nutzer einholen
Zuvor hatte Amazon angekündigt, ab dem 5. Februar „in begrenztem Umfang“ Filme und Serien mit Werbung anzubieten. Die deutschen Verbraucherschützer gehen mit der Klage gegen die einseitige Änderung des Anbieters vor. Prime-Video-User haben nach Ansicht des VZBV weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option für den bisher vertraglich vereinbarten Betrag.
Der VZBV moniert, dass der Anbieter die Zustimmung seiner Nutzerinnen und Nutzer einholen müsse, da es sich nach Einschätzung des Verbands um eine wesentliche Vertragsänderung handle. In eine ähnliche Kerbe schlägt der VKI. „Aus verbraucherrechtlicher Sicht kann ein Unternehmen nicht so ohne Weiteres einfach in den Vertrag eingreifen und die bislang angebotene Leistung – wie in der aktuellen Vorgangsweise vorgenommen – derartig einschränken“, argumentierte Kogelmann.
Amazon weist Vorwürfe zurück
Der Verein prüfe die Vertragsänderung daher bereits rechtlich im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden Verbraucherschutzvorschriften. Aus „prozesstaktischen Erwägungen“ könne man noch keine weiteren Details nennen, „insbesondere um einem möglichen Prozessgegner keinen übermäßigen Vorteil einzuräumen“, wie es der VKI-Jurist formulierte.
Amazon wies die Vorwürfe zurück. Man habe alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt, sagte Amazon-Sprecher Michael Ostermeier dem Fachportal „Meedia“: „Prime Video Kunden wurden Anfang des Jahres transparent und im Einklang mit rechtlichen Bestimmungen per E-Mail informiert, dabei wurde auch der Preis der werbefreien Option mit 2,99 Euro angekündigt.“ Die Kundinnen und Kunden hätten „alle Optionen und können ihre Prime-Mitgliedschaft mit eingeschränkter Werbung weiter wie bisher nutzen, zu einer werbefreien Version wechseln oder ihre Mitgliedschaft jederzeit beenden“. (APA, dpa)