Prozess gegen Verdächtigen im Fall „Maddie“: Schöffin ausgeschlossen
Braunschweig – Auf Antrag der Verteidiger hat das Landgericht Braunschweig eine Schöffin für das Verfahren gegen den 47-Jährigen ausgeschlossen. Die 2. Strafkammer habe den Antrag für begründet erklärt, "weil Zweifel an der rechtlichen Gesinnung und der Rechtstreue der ehrenamtlichen Richterin vorlagen", teilte das Gericht am Dienstagabend mit. Die Schöffin soll in sozialen Medien einen Aufruf zur Tötung des ehemaligen brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro verbreitet haben.
Zum Prozessauftakt am Freitag hatten die Anwälte des Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen die ehrenamtliche Richterin gestellt. Nach Gerichtsangaben tritt an ihre Stelle nun eine Ergänzungsschöffin.
Prozess-Fortsetzung am Freitag
Der Prozess gegen den 47-Jährigen wird am Freitag (23. Februar) fortgesetzt. Dann könnte die Anklage verlesen werden, was ursprünglich bereits für vergangenen Freitag (16. Februar) geplant war. Dem Mann werden drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Die Taten sollen sich in Portugal ereignet haben.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen den 47-Jährigen auch wegen Mordverdachts im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen Madeleine McCann, genannt "Maddie". Der Fall der vermissten dreijährigen Britin sorgte weltweit für Entsetzen. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass "Maddie" tot ist, obwohl ihre Leiche nie gefunden wurde.
Am Freitag hatte sich bereits die Staatsanwaltschaft dem Befangenheitsantrag gegen die Schöffin angeschlossen. "Die Äußerungen stehen außerhalb unserer Rechtsordnung", sagte Oberstaatsanwältin Ute Lindemann am ersten Prozesstag. Ein Aufruf zum Mord und Totschlag sei etwas, "was wir hier nicht dulden". Es werde geprüft, ob ein Strafverfahren gegen die Schöffin eingeleitet werde. (APA/dpa)