Bevor die Ehe zu Ende geht
Die Ehe ist mit rechtlichen „Nebenwirkungen“ verbunden, dies vor allem im Falle der Scheidung. Eheverträge schaffen Klarheit und Sicherheit – darüber informiert Rechtsanwältin Esther Pechtl-Schatz.
Was ist ein Ehevertrag?
Esther Pechtl-Schatz: Ein Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Eheleuten, in welchem sie für die Ehe, aber vor allem für den Fall der Scheidung Vereinbarungen treffen, welche von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen.
Welche Regelungen können in einem Ehevertrag getroffen werden?
Pechtl-Schatz: In der Praxis werden in einem Ehevertrag vorwiegend finanzielle Angelegenheiten sowie die Vermögensaufteilung geregelt. Eine vertragliche Regelung ist außerdem sinnvoll, wenn ein Unternehmen in die Ehe eingebracht wird oder der Wunsch besteht, dass jeder Partner über sein Vermögen frei verfügen kann, dies auch im Falle der Scheidung. Im Ehevertrag kann der gesetzliche Zugewinnausgleich ausgeschlossen oder modifiziert werden. Wird eine Wohnung oder ein Haus in die Ehe eingebracht und soll diese Immobilie während der Ehe von beiden Partnern bewohnt werden, so kann die Einbeziehung in die Aufteilung ausdrücklich ausgeschlossen werden oder in die Vermögensaufteilung nach der Scheidung mit einbezogen werden.
„In der Praxis werden in einem Ehevertrag vorwiegend finanzielle Angelegenheiten wie die Vermögensaufteilung geregelt.“
RA Dr. Esther Pechtl-Schatz
Bei „Patchworkfamilien“ kann geregelt werden, wie die in die Ehe „mitgebrachten“ Kinder finanziert werden und wie allfällige künftige Erbrechtsproblematiken gehandhabt werden sollen. Nicht geregelt werden kann ein wechselseitiger Unterhaltsverzicht während aufrechter Ehe. Vereinbarungen über die Obsorge und den Unterhalt gemeinsamer Kinder kommt im Falle der Scheidung keine verbindliche Wirkung zu.
Wann kann der Ehevertrag geschlossen werden und in welcher Form?
Pechtl-Schatz: Der Abschluss des Ehevertrages ist sowohl vor als auch während aufrechter Ehe möglich. Er kann und sollte bei geänderten Familienverhältnissen angepasst werden. Vereinbarungen, die die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse oder der Ehewohnung regeln, bedürfen eines Notariatsaktes. Vereinbarungen über die Aufteilung der sonstigen ehelichen Sachen, welche während der Ehe für beide Ehegatten zur Benutzung dienten (z. B. Hausrat und Pkw), bedürfen der Schriftform.
Kontakt: RA Dr. Esther Pechtl-Schatz