Gut zu wissen: Was beim Steuerausgleich 2023 zu beachten ist
AK-Steuerexperte Gerhard Auer erklärt, welche Neuerungen es bei der Arbeitnehmerveranlagung 2023 gibt und gibt Tipps, wie man beim Steuerausgleich am meisten herausholen kann.
Innsbruck – Alle Jahre wieder, und doch immer etwas anders: Der März ist da, und damit auch die Zeit für den Steuerausgleich. Bis Ende Februar hatten ArbeitgeberInnen Zeit, die Lohnzettel beim Finanzamt einzureichen. Nun können sich Beschäftigte mittels Arbeitnehmerveranlagung (ANV) zu viel bezahlte Steuern vom Staat zurückholen.
Formular L1 wirft bei vielen immer wieder Fragen auf. Gerhard Auer, Steuerexperte der Arbeiterkammer Tirol (AK), erklärt, was sich geändert hat und gibt Tipps, wie man bei der Arbeitnehmerveranlagung am meisten herausholt.
Was ist 2023 neu?
Beim Steuerausgleich 2023 sind im Vergleich zu 2022 keine grundlegenden Änderungen zu beachten. „Neu ist jedoch, dass dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin beim steuerfreien Fahrtkostenersatz oder Jobticket vom Arbeitgeber ein etwaiges (höheres) Pendlerpauschale als Differenzbetrag sehr wohl zusteht“, erklärt Auer.
Zudem wurde das Pendlerpauschale infolge der hohen Treibstoffkosten für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 angepasst. Das Ergebnis des Pendlerrechners wird in diesen Monaten um 50 Prozent erhöht, der Pendlereuro vervierfacht.
Was fällt weg?
2022 gab es den sogenannten „Teuerungsbonus" in Höhe von 500 Euro als Steuerermäßigung, 2023 nun nicht mehr. Die Gutschrift könnte also heuer niedriger ausfallen.
Bereits seit 2021 ist es nicht mehr möglich, Kosten für Versicherungen, Wohnraumschaffung und -sanierung sowie Kinderbetreuung (wegen Einführung des Familienbonus Plus) abzusetzen. Eine Ausnahme bei Letzterem sind Alleinerziehende, allerdings mit steuerlichem Selbstbehalt.
Bei der Wohnraumsanierung gibt es eine Ausnahme in Form des Öko-Sonderausgabenpauschales: Bei Ausgaben zur Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden, für die eine Bundesförderung ausgezahlt wurde, bekommt man Geld zurück – bis zu 800€/Jahr für fünf Jahre. Dazu zählen etwa die Dämmung von Außenwänden, ein Fensteraustausch oder der Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches.
Die Nachlese: Gerhard Auer im TT-Chat
So holt man sich Geld zurück
AK-Experte gab Tipps: Das war der TT-Chat zu Steuerausgleich und Co.
Allgemein gut zu wissen:
❓ Steuerfreibetrag vs. Absetzbetrag – wo liegt der Unterschied? Absetzbetrag und Freibetrag werden häufig in einem Atemzug genannt, sie werden jedoch unterschiedlich bemessen.