Starker Gegenwind für AfD: Gericht verhandelt Beobachtung durch Verfassungsschutz
Unter den Mitarbeitern der AfD-Bundestagsfraktion und von AfD-Abgeordneten in Deutschland sollen einem Bericht zufolge mehr als 100 Rechtsextremisten sein. Die rechtspopulistischen und teils rechtsextreme deutsche Partei weist das scharf zurück.
Münster, Berlin – Der Versuch der AfD, das Verfahren weiter hinauszuzögern, ist fehlgeschlagen. Das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster hat den Antrag der Partei auf Vertagung abgewiesen. Und so wird seit Dienstag in zweiter Instanz geprüft, ob die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall rechtlich hält, denn das ermöglicht es dem Verfassungsschutz, die Partei zu überwachen.
Die AfD liegt in bundesweiten Umfragen zwar immer noch an zweiter Stelle hinter der Union (CDU/CSU), aber nach dem Bekanntwerden des Geheimtreffens mit amtsbekannten Rechtsextremisten ist die Zustimmung wieder auf unter 20 Prozent gesunken. Eine Niederlage vor Gericht käme der AfD angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen in Ostdeutschland äußerst ungelegen.
Doch der Gegenwind bläst immer schärfer. Der Bayerische Rundfunk (BR) berichtete am Dienstag, dass mehr als 100 Parlamentsmitarbeiter der AfD bei rechtsextremistischen Organisationen seien. Der BR stützt sich dabei auf „interne Namenslisten“ aus dem Bundestag und Mitarbeiterverzeichnisse aus der AfD-Fraktion, die er einsehen konnte. Die AfD verurteilte den Bericht als „Teil einer üblen Kampagne“.
Regelverschärfung möglich
Etliche der betreffenden Mitarbeiter sind Mitglieder der Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der Jugendorganisation JA. Sie alle gelten bereits als „gesichert rechtsextremistisch“. Sie alle gehen im Bundestag ein und aus und haben Zugang zu relevantem Material. Anlass für Innenministerin Nancy Faeser, sich für eine Verschärfung der Zutrittsregelungen und Eignungsprüfungen einzusetzen. „In Regierung und Behörden dürfen nur Menschen arbeiten, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes agieren“, sagte die SPD-Politikerin der Rheinischen Post.
Diskutiert wird inzwischen auch wieder über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten. Aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien will die Regierung Einzelheiten zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festschreiben. Die Union hatte zunächst abgewunken, erklärt sich nun aber zu Gesprächen bereit.
Die Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster wird heute fortgesetzt. Die AfD hat bereits anklingen lassen, dass sie in Revision gehen wird. Allerdings überprüfte das Bundesverwaltungsgericht nur noch Formales. Inhaltliche Fragen stünden nicht mehr zur Debatte.
Aller Voraussicht nach muss die AfD zudem damit rechnen, dass der Verfassungsschutz demnächst die gesamte Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen wird. Noch sei das neue Gutachten aber nicht fertig, betonte ein Verfassungsschützer am Dienstag vor Gericht.