Was das neu beschlossene Wohnpaket der Regierung für Häuslbauer bringt
Im Nationalrat ist am Mittwoch das von der Regierung angekündigte Wohnpaket in der Höhe von 2,2 Milliarden Euro beschlossen worden. Bringen soll es etwa Erleichterungen bei Wohnbaukrediten. Kritik gab es von der Opposition. Was ändert sich nun mit dem neuen Wohnpaket für Häuslbauer und Mieter?
Wien – Das von der Regierung nun beschlossene Wohnbaupaket wurde von der Opposition zum Teil stark kritisiert. SPÖ-Klubchef Philip Kucher etwa sagte, ein echtes Paket schaue anders aus. Dennoch trug es seine Fraktion – wie auch jene der FPÖ – mit. Gegen das Gesetzesvorhaben stimmten die NEOS. Fixiert wurde, dass bei geförderten Neubauten künftig eine Solarkraftanlage montiert werden muss.
Das Wohnbaupaket in Kürze:
- 1 Milliarde Euro zur Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus, davon rund 81 Millionen Euro für Tirol: 10.000 neuer Miet- bzw. Eigentumswohnungen sollen entstehen
- 780 Millionen Euro fürs Bauen
- 220 Millionen Euro für Sanierungen
- Wohnbaukredit für Häuslbauer und Wohnungskäufer: maximal 200.000 Euro mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent bis 2028
- Verpflichtende Photovoltaik-Anlagen für geförderte Neubauten
- Steuerliche Begünstigungen für ökologische Neubauten und Sanierungen sowie für Umstieg auf umweltfreundliche Heizanlagen
- Grundbuch- und Pfandrechts-Eintragungsgebühren entfallen für zwei Jahre
- 60 Millionen Euro für den Wohnschirm, der vor Wohnungsverlust und Delogierung schützen soll
- Thermisch-energetische Sanierungen können schneller abgeschrieben werden (AfA)
Geförderter Wohnbaukredit soll Hausbau erleichtern
Mit dem Paket soll beispielsweise den Ländern ermöglicht werden, zusätzliche Darlehen (etwa über die Bundesfinanzierungsagentur) für Zwecke der Wohnbauförderung aufzunehmen – im Volumen von 500 Millionen Euro. Die effektive Zinsbelastung der Länder soll durch Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 auf 1,5 Prozent pro Jahr beschränkt werden. Diese Mittel sind für Wohnbauförderungsdarlehen der Länder in Höhe von maximal 200.000 Euro (und einer Förderlaufzeit von zumindest 25 Jahren) mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent zweckgebunden.
Gegenüber dem Ursprungsplan gab es in letzter Minute noch Änderungen: Die begünstigten Kredite sollen die Bundesländer gemäß einem Abänderungsantrag nicht wie ursprünglich angedacht zwingend bei der Bundesfinanzierungsagentur aufnehmen müssen. Möglich wird auch, diese über Banken in den Ländern aufzunehmen. Der Bund soll die Zinsdifferenz zahlen, sodass die Verzinsung auf 1,5 Prozent gedrückt wird.
Reaktionen der Opposition
Das sagt die SPÖ:
Die SPÖ steht unter anderen Punkten der Befristung des Zinsdeckels auf vier Jahre reserviert gegenüber. In Summe bringe das Paket den von Wohnungsnot betroffenen Österreichern nichts, so sein Urteil. „Dieses schlecht gemachte Wohnbau-Paket ist besser als gar nichts, aber ein echtes Paket schaut definitiv anders aus.“ Dennoch stimmte die SPÖ in der von der Koalition beantragten namentlichen Abstimmung diesem Teilaspekt des Gesamtpakets zu. ÖVP-Klubchef Wöginger konterte, es sei ein „starkes Stück“ von Kucher, derartige Aussagen zu tätigen. Immerhin wären die eigenen Sozialpartner mit am Tisch gesessen bei den Verhandlungen, so Wöginger.
Das sagt die FPÖ:
Die FPÖ gab schlussendlich wie die SPÖ auch ihre Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben, ärgerte sich aber etwa darüber, dass einige Punkte erst in letzter Minute via Abänderungsantrag fixiert wurden. „Diese Anträge sind aber noch immer nicht ausgereift“, meinte FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs. Es handle sich um „chaotische und intransparente Gesetzesprozesse ohne eine wirkungsvolle Folgenabschätzung und ohne Begutachtungsverfahren. Das ist der Arbeitsstil dieser Bundesregierung. Wer Gesetze produziert, muss auch wissen, was sie kosten“, sagte der FPÖler.
Das sagen die NEOS:
Ein Nein bei der Abstimmung kam von den NEOS. Abgeordneter Gerald Loacker sagte, die Länder hätten ohnehin genügend Geld: Denn von den Abgaben, die für die Wohnbauförderung von Löhnen und Gehältern abgezogen werden, würden nur 37 Prozent tatsächlich auch für Wohnbau verwendet. Diesen Aussagen konterte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP): Es handle sich um ein „sehr ausgewogenes Paket“, die Entlastung der Bevölkerung gehe weiter.
PV-Anlagenpflicht und Sanierungsförderung
Die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer betonte vor allem die Umweltaspekte des Pakets. Fixiert wurde, dass auf allen geförderten Neubauten auch ein Sonnenkraftwerk errichtet werden muss. Konkret können die Bundesländer die Fördermittel für den Neubau nur für Bauten vergeben, wenn auf dem Dach eine Photovoltaikanlage errichtet wird.
Davon umfasst sind laut Regierungsangaben jene 780 Millionen Euro, die von der Bundesregierung an die Bundesländer zur Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus ausgeschüttet werden. Auch verwies sie auf die vorgesehene Sanierung, mit der man 5000 Wohnungen in Schuss bringe. Damit senke man die monatlichen Energiekosten und schütze gleichzeitig das Klima.
Förderung für Öko-Bauten und Sanierungen:
Weiters werden mit einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes ökologische Neubauten und Sanierungen sowie der Umstieg auf umweltfreundliche Heizanlagen gefördert werden. Beispielsweise sollen Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen bzw. für einen Heizkesseltausch befristet für zwei Jahre steuerlich begünstigt werden. Das betrifft etwa die Dämmung von Außenwänden, den Austausch von Fenstern, Dachbegrünungen, den Einbau einer Wärmepumpe oder einer Holzzentralheizung.
Weiters werden auch Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Umweltförderungsgesetz subventioniert werden, beschleunigt steuerlich abgesetzt werden können, um ökologisch ausgerichtete Nachverdichtungen zu begünstigen. Außerdem kann für Wohnneubauten, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden bzw. wurden und die definierten ökologischen Standards entsprechen, drei Jahre lang der dreifache AfA-Satz (Abschreibung für Abnutzung) angewendet werden.

Gut zu wissen
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In einer weiteren Debatte wurde vereinbart, dass die Grundbucheintragungsgebühr bis zu einer gewissen Höhe und etwaige Pfandrechtseintragungsgebühren in der gleichen Höhe vorübergehend entfallen. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Gelten wird die Gebührenbefreiung nur für nach dem 31. März 2024 abgeschlossene Rechtsgeschäfte.
Zudem soll sie bloß zwischen Juli 2024 und Juli 2026 – also für zwei Jahre befristet – beantragbar sein. Nicht davon erfasst sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Einzig die SPÖ stimmte dagegen. Dort empörte man sich, dass die Zwei-Millionen-Grenze, ab der der keine Befreiung mehr besteht, zu hoch angesetzt sei und sich auch Reiche die Gebühr ersparten. Vergeblich beantragte man eine Senkung auf 750.000 Euro.
Weiters beschlossen wurde, diesmal gegen die Stimmen der NEOS, dass 60 Millionen Euro für den sogenannten „Wohnschirm“ bereitgestellt werden, um „den kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle“ zu decken. Dieser unterstützt Mieterinnen und Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind. Auch bei Energiekostenrückständen können Unterstützungsleistungen gewährt werden. (TT.com, APA)
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