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Umweltprüfung Pflicht für umstrittene Liftprojekte im Pitztaler und Kaunertaler Gletscher

Am Pitztaler Gletscher sind eine neue Seilbahn und 15 Hektar neue Pistenflächen geplant.
© Thomas Böhm

Für die umstrittenen Ausbaupläne am Pitztaler und Kaunertaler Gletscher wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung benötigt. Eine Einzelfallprüfung ergab offenbar schädliche Umwelteinflüsse.

Innsbruck – Es war allseits erwartet worden, die TT berichtete mehrfach. Und nun ist es auch so gekommen: Die Ausbauprojekte am Pitztaler und Kaunertaler Gletscher müssen sich einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stellen. Die eingebrachten Feststellungsanträge endeten am Freitag vorläufig mit einer UVP-Pflichtigkeit. Vorläufig deshalb, weil die Antragstellerinnen – die Pitztaler und Kaunertaler Gletscherbahnen – dagegen jeweils noch binnen vier Wochen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen können.

Im Kern geht es um das Ansinnen, im Pitztal eine neue Seilbahn auf das Joch unter dem Linken Fernerkogel und im Kaunertal eine zusätzliche Bahn und einen Schlepplift sowie in Summe 28 Hektar neue Pistenflächen zu betreiben.

Die Abteilung Umweltschutz stellte nunmehr per Bescheid fest, dass sich die UVP-Pflicht schon allein dadurch ergebe, dass eine bis dato nicht skitechnisch erschlossene Gletscherfläche genutzt werden solle. Zudem hätte die Einzelfallprüfung dargelegt, dass es dadurch zu „erheblich schädlichen, belästigenden und belastenden Auswirkungen auf Landschaft, Pflanzen und Tiere“ käme.

Umwelt-Landesrat René Zumtobel (SP) verwies am Freitag auf „umfangreiche Erhebungen“. Die UVP-Pflicht werd­e aber erst schlagend, wenn besagte Vorhaben auch tatsächlich zur Umsetzung eingereicht seien. Das ist aktuell nicht der Fall. (mami)

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