Abweisung an der Grenze

Jetzt wehrt sich der Rechtsextremist: Sellner fechtet Einreiseverbot an

Martin Sellner bei der Ankunft am Akademikerball in der Wiener Hofburg im Februar.
© APA/AFP/ALEX HALADA

Das von der Stadt Potsdam über ihn verhängte Einreiseverbot hat Martin Sellner nun juristisch angefochten. Laut Bescheid darf ihn die Bundespolitik an der Grenze aufhalten und ihm die Einreise verweigern.

Potsdam – Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner geht juristisch gegen ein von der Stadt Potsdam gegen ihn verhängtes bundesweites Einreiseverbot vor. Wie ein Sprecher des Potsdamer Verwaltungsgerichts am Dienstag sagte, liegt dem Gericht ein entsprechender Eilantrag Sellners vor. Dieser richtet sich demnach gegen eine Verfügung der brandenburgischen Landeshauptstadt, mit der diese den Verlust des in der EU geltenden Freizügigkeitsrechts feststellte.

Das Gericht stellte zunächst keine Anhaltspunkte für eine Dringlichkeit fest. Dem Sprecher zufolge laufen Stellungnahmefristen von zwei Wochen.

Die Stadt Potsdam untersagte Sellner vergangene Woche per Bescheid, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten oder in diese einzureisen. Die Bundespolizei kann Sellner fortan an der Grenze die Einreise verweigern. Eine Einreise entgegen dem Verbot kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Sellner ist ein führender Kopf der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ im deutschsprachigen Raum. Er war laut Recherchen des Netzwerks Correctiv einer der Redner bei dem Potsdamer Geheimtreffen von AfD-Mitgliedern und Rechtsextremen im November 2023, bei dem die massenhafte Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland besprochen worden sein sollen. (APA, AFP)

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