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Hände weg vom gratis Mietvertrag

Nur ein guter Mietvertrag schützt vor unliebsamen Überraschungen.
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Der bei vielen so beliebte Einheitsmietvertrag aus dem Internet ist meist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist – warum, erklärt Rechtsanwalt Thomas Kraft.

Wenige Rechtsmaterien sind so gefinkelt und bergen so viele Stolpersteine wie das österreichische Mietrecht. Das meist auf deutschen Seiten angebotene Mietvertragsformular nützt schon deshalb in Österreich nichts, weil sich das Mietrecht unserer Nachbarn völlig von unserem unterscheidet.

Zunächst ist zu klären: Handelt es sich überhaupt um einen Miet- oder vielleicht um einen Pachtvertrag? Ist das Mietrechtsgesetz (MRG) auf das gegenständliche Objekt ganz, nur teilweise oder etwa überhaupt nicht anzuwenden? Ist das Konsumentenschutzgesetz zu beachten? Kann der Mietzins frei vereinbart werden oder unterliegt er gesetzlichen Beschränkungen? Welche Mietvertragsklauseln sind erlaubt, welche sind ungültig und was für Folgen zieht das mit sich? Für das Einfamilienhaus etwa gelten völlig andere Regeln als für die Altbauwohnung.

„Nur ein guter und ordentlicher Mietvertrag schützt vor späteren unliebsamen Überraschungen.“

RA Dr. Thomas Kraft

Fehler können katastrophal sein: Schon eine unklare Befristung des Mietvertrags kann dazu führen, dass er zu einem unbefristeten wird und vom Vermieter nur in Ausnahmefällen aufgekündigt werden kann.

Wertsicherungsklauseln, Betriebskosten, Kaution, Untervermietung – all diese Punkte müssen auf die jeweiligen Verhältnisse angepasst werden. Dazu ist das Fachwissen von Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten vonnöten. Denn wie jede Rechtsmaterie entwickelt sich auch das Mietrecht durch Änderungen der Gesetze und der Rechtsprechung ständig weiter.

War es früher etwa eine Selbstverständlichkeit, dass der Mieter die Wohnung beim Auszug frisch ausgemalt rückübergeben musste, so entschied der Oberste Gerichtshof eines Tages, dass diese Verpflichtung in der Regel ungültig sei. Nach neuester Rechtsprechung können in bestimmten Fällen die in Zeiten der Inflation so wichtigen Wertsicherungs- oder Indexklauseln unwirksam sein, wenn sie für den Mieter benachteiligend formuliert sind.

Nur ein guter und ordentlicher Mietvertrag kann Sicherheit bringen, vor späteren unliebsamen Überraschungen geschützt zu sein.

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