Deutschland einigt sich auf Gesetz zu Bezahlkarte für Flüchtlinge
Der Wunsch der Länder wurde umgesetzt: Grüne hatten Bedenken bei Detailfragen des Projekts.
Berlin – Die deutschen Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangen Diskussionen auf einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge und Asylbewerber geeinigt. Das teilten die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP am Freitag mit. In der Formulierungshilfe heißt es, die Bezahlkarte stelle ein taugliches Mittel dar, um beispielsweise Geldzahlungen an Schleuser zu unterbinden.
Außerdem wird darin festgehalten, dass die Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde "den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort" Rechnung getragen. "Die Regelung ermöglicht den Leistungsbehörden auch im Rahmen der Ermessensausübung Umstände zu berücksichtigen, aufgrund derer der Einsatz einer Bezahlkarte im Einzelfall nicht zweckmäßig erscheint", heißt es im Entwurf weiter.
Das Kabinett hatte am 1. März für den Gesetzesvorschlag von Deutschlands Sozialminister Hubertus Heil gestimmt, um damit die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber mit einem Bundesgesetz abzusichern. Damit kam die deutsche Bundesregierung einem Wunsch der Länder nach. Wann der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag verabschiedet werden kann, blieb jedoch lange unklar - auch weil die Grünen zunächst noch einige praktische Fragen geklärt wissen wollten. Mit dem nun erzielten Kompromiss zeigten sie sich zufrieden. (APA/dpa)