Steirerin ließ sich zwölfmal vom selben Mann scheiden: Wollte Witwenpension nicht verlieren
Der kuriose Fall hat es nun bis zum Obersten Gerichtshof geschafft: Die Steirerin bezog nach dem Tod ihres Gatten 1981 Witwenpension. Um diese weiterhin zu erhalten, ließ sie sich ganze zwölfmal scheiden – immer vom selben Mann.
Graz, Wien – Ein besonders brisanter Fall von Rechtsmissbrauch schaffte es bis zum Obersten Gerichtshof (OGH). Doch von Anfang an: Nach dem Tod ihres ersten Mannes im Jahr 1981 bezog eine Steirerin eine Witwenpension. Im Jahr darauf heiratete sie ihren zweiten Gatten, von dem sie sich dann sechs Jahre später wieder scheiden ließ. Daraufhin stand ihr die Witwenpension wieder zu – so weit nichts Ungewöhnliches.
Allerdings scheint sie dann auf den Geschmack gekommen zu sein, denn das Ganze wiederholte sich bis 2022 weitere elfmal. Ebenso oft ließ sich die Steirerin auch wieder scheiden, obwohl das Paar die ganze Zeit in einem gemeinsamen Haushalt wohnte und Haushaltstätigkeiten und wesentliche Kosten teilte, wie der OGH bekannt gab.
Frau zog bis zum OGH
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gewährte der Frau ihre Witwenpension nach jeder Scheidung erneut – mit einer Wartefrist von 2,5 Jahren. Nach jeder Heirat stand ihr auch wieder eine Abfertigung in der Höhe des 2,5-fachen Jahresbezugs der Witwenpension zu.
Nach der zwölften Scheidung schien es der PVA dann jedoch zu bunt geworden zu sein. Sie verweigerte eine neuerliche Gewährung der Witwenpension. Die Steirerin wollte das nicht gelten lassen und zog vor Gericht, allerdings mit wenig Erfolg. Sie würde das Scheidungsrecht „missbräuchlich in Anspruch nehmen“, hieß es dort.
Das reichte der Frau nicht und so zog sie bis vor den Obersten Gerichtshof. Doch auch dort blitzte sie ab. Der OGH bestätigte im März das Urteil des Erstgerichts: Da die Lebensverhältnisse der beiden seit ihrer ersten Heirat unverändert blieben, könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Ehe unheilbar zerrüttet war. (TT.com)
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