Selten verhandeltes Delikt

Tiroler Manager vor Gericht: Prozess um gelöschte IT-Daten gleich nach Entlassung

Das Vergehen der Datenbeschädigung war Prozessthema.
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Innsbruck – Der Paragraf 126a des Strafgesetzbuches ist am Landesgericht bislang ein äußerst selten verhandeltes Delikt – geht es doch um das Vergehen der Datenbeschädigung, wie nun gegen einen einstigen Geschäftsführer. Dieser war vor Weihnachten aus einem Technologieunternehmen wegen Divergenzen mit dem Chef entlassen worden.