Kein Anrecht: Rauchpausen kosten pro Jahr etwa zwei Wochen Arbeitszeit
Die meisten Raucher gönnen sich im Job bis zu sechsmal pro Tag eine Zigarette. Experten raten zu einer Betriebsvereinbarung.
Innsbruck – Im österreichischen Arbeitsrecht gibt es keinen zwingenden Anspruch der Arbeitnehmer auf Rauchpausen. Arbeitgeber können auch ein generelles Rauchverbot aussprechen. Nichtsdestotrotz rauchen gegenwärtig immer noch rund 24 Prozent der Bevölkerung, das entspricht 1,76 Mio. Menschen. Naturgemäß ist ein großer Teil davon berufstätig, und hier gibt es durchaus einiges an Konfliktpotenzial.
Laut einer Umfrage von Censuswide (im Auftrag des Online-Händlers Haypp) unter 1000 Rauchern in Österreich werden bei einer Fünf-Tage-Woche mehr als zwei Stunden der wöchentlichen Arbeitszeit mit dem Rauchen verbracht. Berücksichtigt man den Urlaub sowie Feiertage, so kommt man auf zwei Wochen zusätzlicher Freizeit pro Jahr. Bei der Befragung gaben 10 % an, fünfmal pro Tag den Arbeitsplatz für eine Zigarette zu verlassen. Jeder Zehnte geht sogar bis zu sechsmal auf Rauchpause.
4600 Euro Mehrkosten
Zusätzliche „Freizeit“, die oft genug zu Konflikten mit nichtrauchenden Arbeitskollegen führt, aber auch dem jeweiligen Unternehmen Kosten verursacht. Aktuelle Untersuchungen dazu gibt es keine, heißt es auf Anfrage aus der Wirtschaftskammer. Einer schon älteren Erhebung zufolge kostet ein Raucher sein Unternehmen rund 4600 Euro mehr pro Jahr als ein Nichtraucher.
Allerdings gehen Firmen damit unterschiedlich um. So gibt es zum Beispiel bei Sandoz in Kundl zwar einen Raucherbereich außerhalb des Geländes, die Mitarbeiter müssen aber für jede Rauchpause ausstempeln. Andere Unternehmen akzeptieren, wenn Mitarbeiter die ihnen rechtlich zustehende Pause von 30 Minuten am Tag stückeln, um so während der Arbeitszeit die eine oder andere Zigarette „genießen“ zu können. Man dürfe jedoch annehmen, dass dies nicht jeder Raucher oder jede Raucherin tut, so die Autoren der Untersuchung.
Konkrete Regeln vereinbaren
Während die Arbeiterkammer auf mögliche Betriebsvereinbarungen verweist, weist die Wirtschaftskammer darauf hin, dass auf jeden Fall festgehalten werden sollte, dass Rauchpausen keine bezahlte Arbeitszeit darstellen. Denn zum einen stelle das eigenmächtige Abhalten einer Rauchpause nur unter besonders erschwerenden Umständen einen Entlassungsgrund dar.
Zudem ist es möglich – wenn auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen –, dass durch ein länger andauerndes Tolerieren durch den Arbeitgeber eine so genannte „betriebliche Übung“ zur Geltung kommen könnte, womit der Arbeitnehmer dann einen Rechtsanspruch auf derartige Pausen hat. Generell raten Experten, konkrete Regeln zu vereinbaren und das Thema nicht einfach im Raum stehen zu lassen. (hu, APA)
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