Kosten weiter gestiegen

Burgtheater klagte Teichtmeister nach Skandal: Verhandlung um 94.493 Euro Schadenersatz

Der Angeklagte, der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister (l.) und einer seiner Anwälte Rudolf Mayer (r.) am Straflandesgericht Wien.
© BARBARA GINDL

Das Theater hatte den verurteilten Schauspieler bereits im letzten Winter auf Schadensersatz geklagt. Am Montag fand die Verhandlung in Wien statt.

Wien – Am Montag fand die Verhandlung gegen den verurteilten Schauspieler Florian Teichtmeister vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien statt, nachdem das Burgtheater sein gekündigtes Ensemblemitglied auf Schadenersatz geklagt hatte. Das Urteil soll in den nächsten Monaten schriftlich ergehen. Die geforderte Schadenssumme beläuft sich laut Burgtheater auf 94.493 Euro, wobei es um abgesagte Vorstellungen, neu gedruckte Programmhefte und Rechtsanwaltskosten geht.

Damit hat sich die im vergangenen Dezember genannte Schadenssumme erhöht, musste nach Eigenaussage die Burg nach Anfechtung der ersten Mahnklage, die sich damals über 71.787 Euro belief, die Klage nochmals einbringen. „Da in der Zwischenzeit die Aufwände für juristische Begleitung für das Burgtheater weiter gestiegen sind, musste die Summe entsprechend angepasst werden“, heißt es zur Begründung gegenüber der APA.

Wegen Kinderpornografie verurteilt

Teichtmeister hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien verändert, indem er Collagen oder Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah. Er wurde dafür im vergangenen September zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, wobei ihm sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde.

Warum haben Sie nichts gemacht? (...) Warum hatten Sie so Scheuklappen auf?
Manfred Arbacher-Stöger (Anwalt von Teichtmeister)

Im Vorfeld hatte die Burg den Unschuldsbeteuerungen Teichtmeisters geglaubt und ihn weiter in Hauptrollen besetzt. Die Stücke wurden nach Bekanntwerden seines Geständnisses gegenüber den Behörden abgesetzt bzw. umbesetzt. „Warum haben Sie nichts gemacht? Suspendiert oder eine Zweitbesetzung vorbereitet? Warum hatten Sie so Scheuklappen auf?“, konfrontierte laut einem Bericht der Kronen Zeitung Teichtmeister-Anwalt Manfred Arbacher-Stöger am Montag den Vertreter des Burgtheaters. „Vielleicht lag eine Blauäugigkeit vor. Er hat uns gesagt, dass er seine damalige Lebensgefährtin klagen wird“, argumentiert der kaufmännische Burgtheater-Geschäftsführer Robert Beutler.

Teichtmeister zeigte sich überzeugt davon, dass es für das Haus möglich gewesen wäre, das mit ihm besetzte Stück „Nebenan“ umzubesetzen, anstatt ersatzlos zu streichen, was einen Teil des nun eingeforderten Schadens ausmache. „Da gibt es technische Hilfsmittel“, so der 44-Jährige laut Krone. „Ich habe auf eine Diversion gehofft“, beschied der Schauspieler zur Frage, warum er im Gespräch mit seinem damaligen Arbeitgeber nicht früher reinen Tisch gemacht habe.

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