Haftbefehl gegen AfD-Mitarbeiter wegen China-Spionageverdachts
Der Vorwurf lautet auf Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall. Krah belärftigte am Mittwoch aber, dass er weiterhin als Spitzenkandidat für die AfD in die EU-Wahl ziehen möchte.
Berlin – Der wegen Spionageverdachts für China festgenommene Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah ist in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof habe den Haftbefehl in der Nacht zum Mittwoch in Vollzug gesetzt, teilte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Der Vorwurf lautet auf Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall.
Der festgenommene Jian G. soll laut Generalbundesanwalt (GBA) Informationen aus dem EU-Parlament weitergegeben haben. Krah ist Mitglied in den Ausschüssen für internationalen Handel, aber auch in den Unterausschüssen für Menschenrechte sowie Sicherheit und Verteidigung, außerdem ist er Teil der Delegation für Beziehungen zu den USA. Die AfD zieht mit ihm als Spitzenkandidat in den Europawahlkampf.
Der Mitarbeiter war laut Bundesanwaltschaft vom Landeskriminalamt Sachsen am Montag in Dresden festgenommen worden. Wohnungen des Beschuldigten wurden demnach durchsucht.
Krah hatte dazu erklärt, von der Festnahme seines Mitarbeiters aus der Presse erfahren zu haben. Weitere Informationen habe er nicht. „Die Spionagetätigkeit für einen fremden Staat ist eine schwerwiegende Anschuldigung. Sollten sich die Vorwürfe als wahr erweisen, würde dies die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses nach sich ziehen."
Der deutsche Staatsangehörige G. soll Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes sein. Seit 2019 soll er für Krah gearbeitet haben. Im Januar dieses Jahres soll er laut Generalbundesanwalt wiederholt Informationen über Verhandlungen und Entscheidungen im Europaparlament weitergegeben haben. Zudem habe er für den Nachrichtendienst chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht.
Krah bleibt Spitzenkandidat
Trotzdem soll Krah Spitzenkandidat seiner Partei für die Europawahl bleiben. Er sei mit der Parteiführung übereingekommen, dass er am Samstag beim Wahlkampfauftakt in Donaueschingen nicht dabei sein werde, „aber ich bin und bleibe Spitzenkandidat“ sagte Krah am Mittwoch in Berlin. Dem betreffenden Mitarbeiter in seinem EU-Abgeordnetenbüro, der in Untersuchungshaft sitzt, werde er umgehend kündigen.
Krah bekräftigte, dass er bei sich selbst „kein persönliches Fehlverhalten“ sehe. Aber in seinem Büro sei „eine Straftat“ begangen worden, es gebe „schwerwiegende Vorwürfe“. Daher werde er „noch am heutigen Tag den betreffenden Mitarbeiter kündigen“, sagte der AfD-Europaabgeordnete. Er kündigte an, zu „rekonstruieren, was von ihm beantwortet wurde“. (dpa, APA)