Von Tieren „belagert"

Kein grünes Licht für Zwangsabschuss von Schwänen in Oberösterreich

Das Landesverwaltungsgericht fordert weitere Erhebungen. Ein Gutachten muss nachgereicht werden. Die Beschwerde gegen die Birkhuhn-Jagd wurde jedoch abgewiesen.

Steyr – Der Antrag zum Zwangsabschuss von fünf Jungvögel an Höckerschwänen bei der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land muss noch einmal geprüft werden. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) war aufgrund eines Einspruches einer Tierschutzorganisation damit befasst. Es verweist den Fall an die Bezirksbehörde für weitere Erhebungen zurück.

Dass eine landwirtschaftliche Parzelle von 20 bis 30 Schwänen "belagert" wurde und diese durch ihren Kot das Futter für Tiere verschmutzen und angebaute Ackerkulturen fressen würden, sei der Grund für den Antrag gewesen, wie das Landesverwaltungsgericht in einer Aussendung mitteilte. Die Tierschutzorganisation hatte daraufhin fristgerecht Beschwerde eingereicht.

Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen zum Ergebnis, dass der angefochtene Bescheid aufzuheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Bezirkshauptmannschaft zurückzuverweisen war.
Aus einer Aussendung des Landesverwaltungsgerichts

"Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen zum Ergebnis, dass der angefochtene Bescheid aufzuheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Bezirkshauptmannschaft zurückzuverweisen war", hieß es weiter.

Jetzt müsse noch ein agrarfachliches Gutachten eingeholt werden, bei denen auch die verwendete Expertise näher darzulegen sei. Dies entspreche den strengen Auflagen des seit 1. April 2024 gültigen oberösterreichischen Jagdgesetzes. Es könne ein Zwangsabschuss von Tieren angeordnet werden, wenn dies zur Schadabwendung in der Landwirtschaft erforderlich ist. Ob diese Schäden eine solche Anordnung begründen, müsse ein Sachverständiger beurteilen.

Eine Beschwerde von Tierschützen gegen die Bejagung von Birkhähnen wurde hingegen abgewiesen. Das Land hatte diese mehreren Jagdberechtigten in ihren eigenen Revieren unter bestimmten Bedingungen gestattet. Laut Gutachten eines Amtssachverständigen sei die Birkhahn-Entnahme zur Erhaltung des Biotops, also des Lebensumfelds des Birkwilds, erforderlich. Der Birkhahnbestand in Oberösterreich sei stabil, wie regelmäßige Bestandserhebungen belegen würden, hieß es in der Begründung. (APA)