Statusänderung der IIG sorgt für Bauchweh

Von Manfred Mitterwachauer...

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck –ÖVP und Für Innsbruck liegen sich – wieder einmal – öffentlich in den Haaren. Diesmal wegen der von der Ampelkoalition angestrebten Mietzinsreduktion bei Neuvergaben städtischer Wohnungen durch die Innsbrucker Immobilien-Gesellschaften (IIG). Wie berichtet, will BM Christine Oppitz-Plörer (FI) am Vorhaben festhalten, obwohl der Aufsichtsrat das Vorhaben abgelehnt hat. Wird doch bis zum Jahr 2017 ein Mietzinsverlust von 2,4 bis 18,3 Mio. € befürchtet.

Hinter den Kulissen wartet aber bereits der weitaus größere Reformbrocken, den sich FI, Grüne und SP im Koalitionspapier vorgenommen haben: und zwar die Überführung der IIG in den Gemeinnützigkeitsstatus.

Sowohl dem Aufsichtsrat als auch der Politik soll seit Kurzem ein IIG-Bericht vorliegen, der, basierend auf einer Stellungnahme des Revisionsverbandes Österreichischer Gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV), mögliche Auswirkungen aufzeigen soll.

Ein großer Vorteil der Gemeinnützigen, nämlich die Körperschaftssteuerbefreiung, gilt bei den IIG großteils schon jetzt – ein Ergebnis einer steuerrechtlichen Sonderkonstruktion bei deren Gründung. Und auch der mit dem Gesellschaftswechsel erhoffte dämpfende Einfluss auf die Mieten dürfte enden wollend sein. So soll das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz erst bei künftigen Neubauten angewendet werden können, nicht aber auf den Altbestand (6000 Wohnungen), heißt es. Ebenso fraglich sei, ob durch die Überführung des städtischen Anlagevermögens (rund 800 Mio. €) von der derzeitigen KG in die neue Gesellschaftsform nicht Grunderwerbssteuer zu zahlen wäre.