WhatsApp schiebt Einführung der neuen Datenschutzregeln auf
Die Aufregung war groß: Nach Kritik und einem Benutzerexodus verschiebt der Messengerdi ...
Feuchtigkeit ist laut Konsumentenschützern oft zweifelhafter Ausschlussgrund für Gewährleistungsansprüche.
Wien –Mit dem Argument, das Mobiltelefon sei offensichtlich nass geworden, werden Handynutzer laut Konsumentenschützern häufig vorschnell um ihre Gewährleistungsansprüche gebracht. Sich dagegen zu wehren, sei unwirtschaftlich, da ein Gegengutachten den Preis eines Smartphones schnell übersteigen kann. Bei defekten Handys, die im Vertrauen auf die Gewährleistung an die Servicestelle gesandt werden, flattere den Besitzern eine Rechnung über 30 bis 40 Euro ins Haus, mit dem Vermerk, dass ein irreparabler Feuchtigkeitsschaden vorliege, der weder von der Gewährleistung noch von der Garantie gedeckt ist. Der Rechnungsbetrag wird als Bearbeitungsgebühr eingehoben. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat von Februar 2012 bis vergangenen April rund 170 solcher Berichte von verärgerten Kunden gesammelt.
In vielen Fällen sei „von Feuchtigkeit keine Spur“ oder diese nicht Grund für den Schaden, wissen die Konsumentenschützer. Mit Gegengutachten und Klagsandrohung gegen Verkäufer bzw. Hersteller vorzugehen sei nur dann sinnvoll, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und diese bereit ist, den Fall zu übernehmen. (APA)