Kunstrestitution: Erben fordern das „Beethovenfries“ von Gustav Klimt
Erben der österreichisch-jüdischen Sammlerfamilie Lederer haben gestern, Dienstag, beim österreichischen Kulturministerium einen Antrag auf Restitution des berühmten „Beethovenfries“ von Gustav Klimt eingebracht.
Wien – Erben der jüdisch-österreichischen Familie Lederer haben die Rückgabe von Gustav Klimts „Beethovenfries“ beantragt. Das monumentale Wandgemälde, das als eines der Hauptwerke des Wiener Jugendstils gilt, wurde nach der Enteignung der Familie in der NS-Zeit zwar formell zurückgegeben, aber mit einem Ausfuhrverbot belegt und schließlich 1973 durch die Republik gekauft. Laut zwei unabhängigen Rechtsgutachten lägen nach der Novelle des österreichischen Kunstrückgabegesetzes 2009 „nunmehr alle Voraussetzungen vor, um den Beethovenfries zurückzugeben“, bestätigte der Anwalt der in der Schweiz ansässigen Erben, Marc Weber, einen Bericht der „New York Times“.
Bereits 1999 war die Rückgabe des „Beethovenfries“ von der Kommission für Provenienzforschung behandelt und abgelehnt worden. Seither hat sich die gesetzliche Lage in Österreich allerdings dahin gehend geändert, dass nun auch solche Kunstwerke zurückgegeben werden können, die Österreich den ursprünglichen Besitzern abgekauft hat. Die Höhe des Kaufpreises spielt dabei keine Rolle - sondern nur, ob es sich um eines der in den Nachkriegsjahren üblichen Gegengeschäfte mit einer Ausfuhrgenehmigung für andere zurückgegebene Kunstwerke handelte. Die Republik zahlte damals 15 Millionen Schilling, von Christie‘s war der Wert kurz davor auf 25 Millionen Schilling geschätzt worden.
Zwei unabhängige Rechtsgutachten
Die Schweizer Erben werden ihren Antrag, der durch zwei unabhängige Gutachten gestützt wird, morgen in einer Pressekonferenz vorstellen. Doch auch die Mehrheit der Erben, die vom Wiener Anwalt Alfred Noll vertreten wird, plant „demnächst“ einen Antrag einzubringen - und ein weiteres Gutachten von der Provenienzforscherin Sophie Lillie vorzulegen. Uneinigkeit über die Ansprüche besteht in der weitverzweigten Familie nicht, wie Noll versichert. „Das ist eher eine Stilfrage.“ Er selbst habe zu diesem Zeitpunkt noch nicht an die Öffentlichkeit gehen wollen. Dass man die Restitution fordern werde, sei schon lange klar, so Noll.
„Nach langen Recherchen können wir nachweisen, dass der im Gesetz geforderte Nahbereich zwischen dem Ankauf und dem Ausfuhrverbot tatsächlich gegeben ist“, sagte Noll. Man habe neue Dokumente ausfindig gemacht, die 1999 noch nicht berücksichtigt wurden. „Herr Lederer hat über Jahre geradezu jeden Tag versucht, eine Ausfuhrgenehmigung zu bekommen.“ Erst Anfang der 70er Jahre habe er, unter massivem Druck wegen der notwendigen Restaurierung des Frieses, auf einen Kauf durch die Republik hingewirkt.
Nach dem Kauf 1973 folgte für das Kunstwerk eine mehr als zehnjährige Restaurierungsphase durch das Bundesdenkmalamt. Seit 1986 ist der Wandzyklus im Keller der Secession wieder der Öffentlichkeit in permanenter Präsentation zugänglich. Erst im Vorjahr feierte man das Fries durch eine Spezialausstellung anlässlich des 150. Geburtstags von Gustav Klimt. In einem der APA übermittelten Statement geht man in der Secession, davon aus, dass die Republik das Werk „rechtmäßig erworben hat“. Der im Souterrain eigens eingerichtete Raum erfülle „die klimatischen und konservatorischen Bedingungen für seine permanente Präsentation im historischen Kontext“.
Im Belvedere wollte man den Antrag heute nicht kommentieren, im Kulturministerium verwies man auf das übliche Verfahren, bei dem sich zuerst Kommission für Provenienzforschung und dann Restitutionsbeirat mit der Causa befassen werden. Ein beschleunigtes Verfahren werde es nicht geben. Die wissenschaftliche Koordinatorin der Kommission, Eva Blimlinger, rechnete nicht mit einem Abschluss der Untersuchungen vor dem nächsten Sommer. Das sei eine „Frage des Wollens“, kommentierte Alfred Noll. „Ich denke, es wäre allen gedient, wenn die Sache möglichst rasch entschieden wird.“ (APA)