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Mobilfunk-Preise steigen weiter, Beschwerden sinken

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Die Telekom-Regulierungsbehörde RTR berichtet von mangelndem Wettbewerb, mit virtuellen Anbietern sollen die Preise zurückgehen.

Wien –Die Preisrallye in der heimischen Mobilfunkbranche im Zuge der Drei-Orange-Fusion hat sich noch nicht beruhigt. Das geht aus dem aktuellen Bericht der Telekom-Regulierungsbehörde RTR hervor. Im Vergleich zum sehr stabilen Verbraucherpreisindex sind zwar die Tarife im Vorjahr deutlich nach oben gegangen, berichtet RTR-Chef Johannes Gungl. Der Anstieg blieb aber dennoch unter der Teuerungsrate. Es waren vor allem die Wenigtelefonierer, die für die Handynutzung tiefer in die Tasche greifen mussten. Vieltelefonierer zahlten gegen Jahresende sogar etwas weniger.

Die Behörde erwartet, dass gegen Ende des Jahres neue Anbieter in die heimische Mobilfunkbranche drängen werden, wodurch die Preise wieder sinken könnten. So genannte „virtuelle“ Mobilfunker treten am Markt ohne eigenes Netz auf, nutzen aber die Infrastruktur ihrer Mitbewerber. Unter anderem will der Diskonter Hofer spätestens Anfang 2015 mit einem neuen eigenen Mobilfunkprojekt namens HOT unter der Federführung von Ex-Orange-Boss Michael Krammer durchstarten.

Die Dynamik im Wettbewerb habe durch die Übernahme von Orange durch Drei gelitten, berichtet RTR-Boss Gungl. Die Preissteigerungen gehen bis dato weiter, „wir sehen die mangelnde Dynamik mit Sorge“, erklärte er.

Weniger sorgenvoll sei hingegen die Entwicklung bei den Streitschlichtungsfällen, wo es im Vorjahr einen Rückgang von 35 Prozent bzw. um 1511 Verfahren gegeben hatte. Gungl führt dies vor allem auf die Kostenbeschränkungsverordnung zurück, wonach bei Datendiensten eine Sperre bei 60 Euro im Monat eintritt. Insgesamt wurden im Vorjahr 2859 Schlichtungsfälle registriert. Als einziger Mobilfunker musste Drei einen Anstieg der Beschwerden verzeichnen, allerdings sei dies auf die Netzzusammenführung mit Orange zurückzuführen. Mittlerweile habe sich die Lage beruhigt. Erst kürzlich war T-Mobile durch die „Zwangsbeglückung“ mit kostenpflichtigen Zusatzdiensten ins Visier der RTR geraten. „Das war ein Verstoß gegen die geltende Rechtslage“, stellt Gungl klar. (TT, APA)