Prozess im Fall Nadina - Angeklagter Mediziner wies Schuld von sich

Innsbruck (APA) - Im Fall eines nach einer Leistenoperation an der Innsbrucker Klinik im Jahr 2008 schwerstbehinderten Mädchens hat sich am ...

Innsbruck (APA) - Im Fall eines nach einer Leistenoperation an der Innsbrucker Klinik im Jahr 2008 schwerstbehinderten Mädchens hat sich am Montag am Landesgericht Innsbruck ein 56-jähriger Anästhesist verantworten müssen. Der Mediziner bekannte sich vor Richter Gerhard Melichar nicht schuldig. Die Dosierung der Narkotika sei im normalen Bereich gewesen, beteuerte der Angeklagte.

Laut Gutachter Gernot Pauser habe eine schwere Hypoxie (Mangelversorgung des Gewebes mit Sauerstoff; Anm.) die graue Gehirnsubstanz des Mädchens beschädigt. Der Angeklagte beharrte jedoch auch nach mehrmaligen Nachfragen darauf, dass Nadina unter seiner Aufsicht keine Hypoxie hatte.

Der Anästhesist berichtete indes von einem Herzdefekt des Mädchens, von dem er erst nach der Operation erfahren habe. Die als Zeugin geladene Mutter des Kindes meinte jedoch, dass Nadina völlig gesund auf die Welt kam. Erst später habe ein Kinderarzt ein kleines Loch im Herzen des Kindes festgestellt. „Der Arzt hat aber gemeint, dass dies lediglich ein kleiner Schönheitsfehler sei und nicht behandelt werden müsse“, sagte die Mutter.

Die Operation und auch die Extubation des Mädchens seien laut dem angeklagten Mediziner problemlos verlaufen. Lediglich die Sauerstoffsättigung sei nicht „befriedigend“ gewesen, deswegen habe man Nadina Sauerstoff über eine Maske verabreicht. Doch auch diese Sauerstoffzufuhr habe man nach einiger Zeit beenden können. Nachdem eine Krankenschwester im Aufwachraum Auffälligkeiten bei dem Kind meldete, wurde das Mädchen schließlich auf die Kinderintensivstation verlegt.

Dort sei das Mädchen zunächst unauffällig gewesen, erklärte ein als Zeuge geladener Arzt der Kinderintensivstation. Erst später habe Nadina mehrere Krampfanfälle bekommen, die sich jedoch mit Medikamenten gut behandeln ließen, fügte er hinzu. Nach Aussagen des Angeklagten und des Zeugen sei es bei dem Mädchen zu keinem Zeitpunkt zu einer Sauerstoffunterversorgung gekommen, die Sauerstoffsättigung habe stets im normalen Bereich gelegen.

Die Anklage wirft dem 56-Jährigen fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor. Die kleine Nadina war am 4. Jänner 2008 im Alter von sechs Wochen am Landeskrankenhaus Innsbruck operiert worden. Bei der Behandlung kam es zu Komplikationen, die einen massiven Gehirnschaden des Kindes zur Folge hatten.

Der Prozess ist auf drei Tage anberaumt. Am Dienstag soll der Prozess mit weiteren Zeugeneinvernahmen fortgesetzt werden. Ein Urteil wurde für Mittwoch erwartet.

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