Mann wollte im Burgenland Frau vergewaltigen: Zehn Monate unbedingt

Eisenstadt/Neusiedl am See (APA) - Ein 56-jähriger Pensionist aus dem Nordburgenland ist heute, Mittwoch, wegen versuchter Vergewaltigung am...

Eisenstadt/Neusiedl am See (APA) - Ein 56-jähriger Pensionist aus dem Nordburgenland ist heute, Mittwoch, wegen versuchter Vergewaltigung am Landesgericht Eisenstadt zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, davon zehn Monate unbedingt, nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Mann soll Ende Juli eine damals 52-Jährige auf einem Radweg im Bezirk Neusiedl am See von ihrem Fahrrad gezerrt haben. Er zeigte sich geständig.

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, dass er am 26. Juli auf dem Radweg zwischen Neusiedl am See und Podersdorf die Frau mit den Worten „I wü wos vo dir“ angehalten habe. Danach soll er sie vom Fahrrad gezerrt und „Ich will Liebe von dir“ gesagt, ihr unters T-Shirt und auf die Brüste gegriffen haben. Das Opfer habe geschrien und sich losreißen können.

Angesprochen auf die Vorwürfe gab sich der 56-Jährige vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Wolfgang Rauter eher wortkarg. Vor der Polizei gab er laut Rauter an: „Ich wollte ihr trotz ihrer Schreie die Hose ausziehen“. „Es wird schon so gewesen sein“, meinte er auf die Frage des Richters, ob das stimme.

Der Angeklagte habe damals schließlich von der Frau abgelassen, „weil sie so geschrien und sich gewehrt hat.“ Er habe schon öfter vorher Lust gehabt, aber es habe sich keine Gelegenheit ergeben, meinte der 56-Jährige, der seine Lust auf Tabletten zurückführte, die er nehme.

Das Opfer sagte bei dem Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Die Frau sei „schon massiv beunruhigt, wenn sie jetzt mit dem Rad unterwegs ist“, schilderte Richter Rauter. Sie habe „Angst, dass wieder etwas passiert.“

Der Schöffensenat verurteilte den Mann schließlich zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe. Außerdem muss er sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Mildernd wertete der Senat die Unbescholtenheit, die Tatsache, dass es beim Versuch geblieben ist sowie das Geständnis. Weiters sei der Angeklagte „intellektuell nicht am allerbesten aufgestellt“, so der Richter. Dennoch gebe es ein „gewisses Gefahrenpotenzial“, weshalb man sich für die Weisung der psychotherapeutischen Behandlung entschieden habe.

Der 56-Jährige nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Vorhaft - er befand sich seit der Festnahme Ende Juli in Untersuchungshaft - wird angerechnet.

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