Katalonien-Unabhängigkeit - Experte: „Keine Chance für Referendum“

Barcelona/Madrid (APA) - Kataloniens nationalistischer Ministerpräsident Artur Mas (CiU) hält trotz der Widerstände der spanischen Zentralre...

Barcelona/Madrid (APA) - Kataloniens nationalistischer Ministerpräsident Artur Mas (CiU) hält trotz der Widerstände der spanischen Zentralregierung immer noch an seinem Plan fest, am 9. November eine Volksbefragung über eine mögliche Loslösung Kataloniens von Spanien abzuhalten. Ob die Katalanen jedoch wirklich Anfang November - oder überhaupt - über ihre politische Zukunft abstimmen können, ist mehr als fraglich.

Am Montag hatte das spanische Verfassungsgericht entschieden, eine Verfassungsklage der konservativen Zentralregierung von Spaniens Premier Mariano Rajoy (Volkspartei/PP) gegen die geplante Abstimmung zuzulassen, womit das Referendum automatisch suspendiert ist. Die Aussetzung gilt zunächst für maximal fünf Monate. Danach kann das Gericht die Suspendierung aufheben oder sie verlängern, bis die Richter in einem Urteil über die Klage entschieden haben.

Wie dieses Urteil aussehen wird, darüber sind sich die meisten Verfassungsrechtler allerdings einig. Asuncion de la Iglesia, Professorin für Verfassungsrecht an der Universität von Navarra, gibt zu bedenken, dass es immer zu Verfassungsänderungen kommen kann. „Doch der heutige Stand der Dinge ist, dass Artikel 2 der spanischen Verfassung die unauflösliche Einheit und Integrität der spanischen Nation garantiert“, erklärte Iglesia gegenüber der APA.

Vor allem die spanische Zentralregierung von begründet ihre am Montag eingereichte Verfassungsklage gegen das geplante Referendum in Katalonien mit Verweis auf das „gemeinsame und unteilbare Vaterland aller Spanier“, so wie es in Artikel 2 der Verfassung zugrunde liegt. Und Rajoy wird nicht müde zu betonen, dass seine konservative Regierungspartei, die im spanischen Parlament über eine absolute Mehrheit verfügt, nicht daran denkt, eine Verfassungsänderung zuzulassen.

Angel Sanchez Navarro, Professor für Verfassungsrecht an der Madrider Complutense Universität, sieht zudem in der rechtlich festgelegten Kompetenzverteilung ein Hindernis für die Durchführung des Referendums. „Die spanische Verfassung gibt kategorisch nur der Zentralregierung das Recht, Referenden einzuberufen, sei dies nun juristisch bindend oder nicht“. Lokal oder regional relevante Referenden können zwar von Regionalregierungen durchgeführt werden, sie müssen aber laut der Verfassung von der Zentralregierung autorisiert und auch offiziell angeordnet werden“, so Sanchez Navarro zur APA.

Somit hält er auch die juristische Grundlage der katalanischen Regionalregierung für wackelig und verfassungswidrig, welche sich auf das Mitte September verabschiedete regionale Konsultationsgesetz stützt. Demnach hat die Regionalregierung in Barcelona das Recht, eine juristisch nicht bindende Konsultation durchzuführen. „Das dadurch entstehende politische Mandat und die Bedeutung für die politische Einheit machen die Konsultation allerdings klar zu einem verdeckten Referendum. Ich glaube, so werden es auch die Verfassungsrichter sehen“, meint Sanchez Navarro.

Joan Lluis Perez Francesch, Verfassungsrechtler an der Autonomen Universität von Barcelona, hingegen sieht das katalanische Konsultationsrecht absolut konform mit der Verfassung. Im APA-Gespräch weist er zudem auf den klaren juristischen Unterschied zu einem Referendum hin, da an der Volksbefragung alle in Katalonien wohnenden Personen ab 16 Jahren teilnehmen dürfen, auch Bürger aus anderen EU-Staaten und nicht europäische Einwanderer, die seit mehr als drei Jahren legal in Katalonien leben. „Damit unterscheidet sich die an der Befragung teilnehmende Gruppe klar von der bei einem Referendum wahlberechtigten Personengruppe“. Insgesamt gibt es 5,6 Millionen Wahlberechtigte.

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Doch auch Perez Francesch ist davon überzeugt, dass die Verfassungsrichter die für den 9. November geplante Volksabstimmung für illegal erklären werden. „Es handelt sich um ein politisches, nicht um ein juristisches Problem. Und das Verfassungsgericht, auch aufgrund des politischen Drucks seitens der Regierung, ist sehr politisiert“.

So sehen es auch die in Katalonien regierenden Nationalisten von Artur Mas (Convergencia i Unio/CiU) sowie die anderen separatistischen Parteien ERC (mitregierende Linksrepublikaner), ICV (Grüne) und CUP (Neo-Marxisten). Am Donnerstag beauftragten sie das katalanische Regionalparlament, beim Verfassungsgericht den Ausschluss von Francisco Perez de los Cobos, Vorsitzender des Verfassungsgerichts, sowie eines weiteren Verfassungsrichters aus dem Gremium wegen „politischer Voreingenommenheit“ und „Parteilichkeit“ zu erwirken.