Verkehr

Defekte Verkehrsmittel: Wer sorgt für die Sicherheit?

(Symbolfoto)
© ÖBB

Sicherheitsmängel auf der Norman Atlantic und Railjets mit falschen Achsen: Die Menschen machen sich zu Recht Gedanken, wie die Sicherheit von Transportmitteln überprüft wird.

Von Brigitte Warenski

Innsbruck, Wien – Undichte Sicherheitstüren, unzureichende Evakuierungspläne: Obwohl bei der ausgebrannten Norman Atlantic gravierende Sicherheitsmängel festgestellt wurden, durfte sie in See stechen. Wie viele Menschenleben die laxen Sicherheitsvorkehrungen gekostet haben, ist noch offen. Was zum Absturz der AirAsia-Maschine geführt hat, muss erst geklärt werden. Früh genug kam dagegen ans Tageslicht, dass 34 Railjet-Garnituren der ÖBB mit falschen Achsen – geeignet für maximal 200 km/h – unterwegs waren. Nicht nur die jüngsten Unfälle und Vorfälle sind für viele Anlass, sich Gedanken über Kontrollen zu machen.

Statistik über Vorfälle

Die Kontrolle des Luftraums, der Flughäfen und der Flugzeuge erfolgt nach internationalen Regelungen der ICAO (International Civil Aviation Organization), der EU-Aufsichtsbehörde EASA (European Aviation Safety Agency) und national durch Verkehrsministerium und Austro Control. „Bei den Sicherheitschecks für die Flugzeuge, die angekündigt und unangekündigt stattfinden, geht man immer mehr weg von starren hin zu risikobasierten Inspektionen“, so Elisabeth Landrichter vom BMVIT. Alle Luftfahrt-Vorfälle müssen der Austro Control gemeldet werden. International werden diese Daten statistisch gesammelt, um herauszufinden, ob z. B. eine bestimmte Flugzeugbaureihe Schwachstellen bei den Triebwerken hat. Große Unglücke wie der Absturz der Malaysia Airlines und der Air­Asia sind Themen der nächsten High-Level-Safety-Konferenz im Februar 2015 in Montreal.

5-jährliche externe Kontrolle

Die Kompetenzen bei der Überprüfung der Seilbahnen teilen sich Bund und Länder (je nach Seilbahnart). Jede Anlage ist jährlich einer umfangreichen Hauptrevision zu unterziehen, für die der Betriebsleiter verantwortlich ist. Im Abstand von fünf Jahren kontrollieren externe, akkreditierte Sachverständige die Sicherheit. Dazu kommen ergänzende Überprüfungen der Einzelteile und anlassbezogene Kontrollen wie z. B. nach Absturz der Gondel auf dem Stubaier Gletscher. Die Kontrollen sind im Detail im Seilbahngesetz geregelt.

Staaten prüfen selbst

Historisch bedingt liegt die Kontrolle des europäischen Eisenbahnverkehrs noch in den Händen der Mitgliedstaaten. Das Verkehrsministerium (BMVIT) überprüft periodisch und anlassbezogen (wie jetzt bei den Railjets) die Züge, die auf den Haupt- und vernetzten Nebenbahnen verkehren, „Die Kontrolle der Zahnrad- und Schmalspurbahnen liegt dagegen in der Zuständigkeit der Landeshauptleute“, erklärt Regina Roithner vom BMVIT. Die europäische Eisenbahnagentur, die derzeit vor allem gemeinsame Sicherheitsziele entwickelt, soll künftig aber auch Kontrollen durchführen.

29 % technische Defekte

Auf den eigens eingerichteten Kontrollstellen werden pro Jahr in Tirol etwa 500.000 Schwerfahrzeuge überprüft, erklärt Gottfried Reremoser von der Verkehrsabteilung des Landes. Nach Vorselektionen wie z. B. Verwiegung und Einschätzung der Polizei wird entschieden, ob intensiv kontrolliert wird. Bei genauen Überprüfungen geht es u. a. um die Fahrtüchtigkeit der Lenker und den technischen Zustand des Lkw. Laut Statistik des Verkehrsministeriums wurden bei 29 Prozent der nach Verkehrsunfällen untersuchten Lkw technische Mängel festgestellt.

EU-Mängelkatalog fehlt

An den sechs Außenstellen der Schifffahrtsaufsicht des Verkehrsministeriums werden Dokumente und technische Auflagen kontrolliert. Weil Donau-Schiffe quer durch Europa unterwegs sind, „kann jedes Land Stichproben machen“, sagt Bernhard Bieringer vom BMVIT. Jedes Binnenschiff, das in der EU fährt, muss eine Zulassungsurkunde haben, die bestätigt, dass alle technischen Bestimmungen erfüllt werden. Fahrgastschiffe müssen spätestens alle fünf Jahre überprüft werden, einen verbindlichen grenzüberschreitenden Mängelkatalog gibt es aber nicht.