EU-Agrarrat bei Bio-Verordnung uneins - Rupprechter: Neuer Vorschlag

Brüssel (APA) - Die EU-Agrarminister sind in der Frage einer Biokontrollverordnung weiterhin uneins. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprecht...

Brüssel (APA) - Die EU-Agrarminister sind in der Frage einer Biokontrollverordnung weiterhin uneins. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter forderte beim Agrarrat am Montag in Brüssel die EU-Kommission auf, ihren Vorschlag zurückzuziehen und einen neuen vorzulegen. Er sei dagegen einen „Pfusch“ zu „reparieren“. Österreich sei immerhin das „Bio-Land Nummer eins“ und „man wird uns nicht außen vor lassen können“.

Gleichzeitig unterstrich Rupprechter, dass sich Österreich nicht einer Verbesserung des bestehenden Vorschlags verweigern würde. Aber „ich bin sehr skeptisch“. Es dürfe keine „Husch-Pfusch-Regelung“ werden, wo mittels delegierter Rechtsakte alles an die Kommission verschoben werde und die Staaten die Katze im Sack kaufen. „Lieber die EU-Kommission zieht den Vorschlag zurück, legt eine überarbeitete Initiative auf den Tisch, wo wir sehr gerne konstruktiv mitwirken werden“.

In der Debatte hatten die Agrarminister divergierende Meinungen über beispielsweise die Art der Kontrolle. Einige wollten eine verpflichtende jährliche Kontrolle, andere nur nach entsprechender Risikoanalyse und eine dritte Gruppe sprach sich für eine Kombination der beiden aus. Rupprechter erklärte dazu, er sei prinzipiell gegen eine eigene Kontrollverordnung. „Das soll in der Bio-Verordnung geregelt werden. Hier muss sich was bewegen. Wir sind schon viel stärker für eine risikobasierte Kontrolle“.

Der Landwirtschaftsminister wandte sich auch gegen einen Schwellenwert für nicht zulässige Substanzen. Mehrere EU-Ressortchefs hatten sich gegen solche Grenzwerte ausgesprochen, weil es nicht Reste von solchen nicht zugelassenen Stoffen in Bio-Lebensmitteln geben solle. Dies würde auch das Vertrauen der Verbraucher schädigen.

Die EU-Bio-Verordnung regelt seit 1991, unter welchen Bedingungen Lebensmittel produziert und kontrolliert werden müssen, um als „Bio“ oder „Öko“ vermarktet werden zu dürfen. Obwohl das aktuelle EU-Bio-Recht erst seit 2009 in Kraft ist, hat die EU-Kommission im März 2014 wieder einen Vorschlag für eine neue EU-Bio-Verordnung vorgelegt. Dieser kommt einer Totalrevision gleich und wird vom österreichischen Bio-Sektor in der vorliegenden Form auf Grund seiner vielfältig negativen Auswirkungen auf die Bioproduktion strikt abgelehnt.

„Der von der lettischen Präsidentschaft vorgelegte Kompromissvorschlag ist bei weitem noch keine taugliche Grundlage für ein neues EU-Bio-Recht“, kritisierte Bio-Austria-Obmann Rudolf Vierbauch am Montag in einer Aussendung. Weder die zentralen politischen Fragen, noch die Vielzahl kleiner, aber nicht minder wichtiger technischer Aspekte seien zufriedenstellend gelöst.