Steuern: Notare zu Grunderwerbssteuer-Umstellung skeptisch

Wien (APA) - Die Notariatskammer steht der geplanten Umstellung bei der Grunderwerbssteuer bei Erbschaften oder Schenkungen von Immobilien i...

Wien (APA) - Die Notariatskammer steht der geplanten Umstellung bei der Grunderwerbssteuer bei Erbschaften oder Schenkungen von Immobilien innerhalb der Familie skeptisch gegenüber. Eine Bemessung der Steuer anhand des Verkehrswertes werde bei jeder Übertragung die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens notwendig machen und dadurch Mehrkosten verursachen, sagte Kammer-Präsident Ludwig Bittner zur APA.

Der Präsident gab zu bedenken, dass die Kosten für den Sachverständigen, der die Bewertung der Immobilie vornehmen muss, auch eine mögliche Ersparnis bei kleineren Erbschaften wett machen werde. „Der Sachverständige wird mehr kosten als die Ermäßigung ausmacht“, so der Präsident am Montag im Gespräch mit der APA.

Bittner sagte, Familien würden bei Übertragungen kaum um einen Sachverständigen herumkommen, um gegenüber den Finanzamt abgesichert zu sein. Derzeit würden Immobilien bei Erbschaften in der Regel nur bei Unstimmigkeiten zwischen den Erben durch einen Sachverständigen bewertet, das sei aber „eher der Minimalfall“. Der Kammer-Präsident würde eher eine Regelung empfehlen, die eine „kursorische Bewertungsmethode“ darstellt, also „eine Methode einer pauschalen Liegenschaftsbewertung“ - „etwas, wo der Bürger darauf vertrauen kann, dass er auf der sicheren Seite ist“. Nur mit dem Wort „Verkehrswert“ aus den Verhandlungen rauszugehen sei zwar „politisch schön“, aber in der Praxis mit Schwierigkeiten behaftet, gab er zu verstehen.

Auch Heinz Harb von der Steuerberatungskanzlei LBG Österreich, der auch für die ÖVP in der Steuerreformkommission tätig war, sieht die Festmachung am Verkehrswert kritisch, da dies Zusatzkosten bedeutet. Alternativ hätte man die Bewertung an gewerbliche Datenbanken knüpfen können, in welchen die durchschnittlichen Immobilienpreise einer bestimmten Gegend abgebildet sind. Hier sei aber fraglich, ob dann die konkrete Immobilie mit dem Durchschnitts-Wert der umliegenden zusammenpasst. Sinnvoller wäre es laut Harb gewesen, die Einheitswerte neu zu bewerten, wie es bereits bei land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften geschehen ist. Dies wäre „wahrscheinlich der gute Weg gewesen, aber mit einem Kostenaufwand verbunden“.

Geplant ist laut den Steuerreform-Plänen der Regierung, die Bemessungsgrundlage vom (günstigeren) dreifachen Einheitswert auf den Verkehrswert (der Marktwert) umzustellen. Gleichzeitig sollen Familienangehörige künftig statt des derzeit geltenden Steuersatzes von zwei Prozent einer gestaffelten Besteuerung unterliegen: Vermögensteile bis zur Höhe von 250.000 Euro würden nach den bisher bekannten Plänen mit 0,5 Prozent besteuert, Teile zwischen 250.000 und 400.000 Euro mit 2 Prozent, und Teile über der Grenze von 400.000 Euro mit 3,5 Prozent.

Für Unternehmensübertragungen soll es eine Freigrenze von 900.000 Euro geben, ab derer dann die Staffelung erst einsetzt. Darüber hinausgehend hat die Regierung noch eine „Deckelung“ in Aussicht gestellt, um Betriebsübergaben nicht zu teuer zu machen. Land- und forstwirtschaftliche Flächen bleiben von der Neuregelung unberührt, hier sollen weiterhin die erst Anfang 2015 neu bestimmten Einheitswerte herangezogen werden.

Ab welcher Wertgrenze die Weitergabe von Immobilien innerhalb der Familie künftig teurer werden wird, ist nicht klar abzuschätzen. Dies hängt davon ab, wie die Relation zwischen dem Einheitswert und dem Verkehrswert ist, so LBG-Vorsitzender Harb. So kann beispielsweise bei einem Objekt, dessen Verkehrswert sehr niedrig angesetzt ist, der Marktwert deutlich gestiegen sein - womit die Grunderwerbssteuer nach der künftigen Regel deutlich höher ausfallen würde als derzeit. Auch David Gloser, Geschäftsführer der Ecovis-Steuerberatungskanzlei in Wien, sagte gegenüber der APA, über diese Frage sei keine generelle Aussage zu treffen. Es werde Fälle geben, wo es „in die eine oder andere Richtung“ gehen kann. Freilich könne es auch im unteren Bereich bis 250.000 Euro dazu kommen, dass die Neuregelung höhere Kosten zur Folge hat als die geltende Gesetzeslage - nämlich dann, wenn die Einheitswerte sehr niedrig angesetzt sind, die Differenz zum Verkehrswert also sehr groß ist.

Notariatskammer-Präsident Bittner erwartet jedenfalls aufgrund der Neuregelung, dass es heuer zu einer Zunahme von Übertragungen kommen wird. Betroffenen empfiehlt er aber zu keinen voreiligen Schritten: „Nur wegen der Steuer etwas zu übertragen, sollte man sich gut überlegen“, so sein Ratschlag.