Kein Disziplinarverfahren gegen Bandion nach Aussage zu Todesstrafe
Die frühere Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hatte, damals als stellvertretende Generalsekretärin des Abdullah-Zentrums, gesagt, dass in Saudi-Arabien nicht jeden Freitag geköpft werde. Ein Disziplinarverfahren wird wegen dieser Aussage nun nicht eingeleitet.
Graz/Wien – Gegen die frühere Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) wird es kein Disziplinarverfahren wegen ihrer Aussage zur Todesstrafe in Saudi-Arabien geben. Dies hat der Disziplinarrat des Grazer Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Das OLG bestätigte der APA am Donnerstag eine entsprechende Meldung von „Die Presse“-Online, eine schriftliche Darlegung soll folgen.
Bandion-Ortner hatte in einem profil-Interview im vergangenen Herbst gesagt, dass in Saudi Arabien nicht jeden Freitag geköpft werde. In weiterer Folge war sie als stellvertretende Generalsekretärin des umstrittenen Abdullah-Zentrums in Wien zurückgetreten. Das Ergebnis der Sitzung wurde zunächst der Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Bandion-Ortner kehrt voraussichtlich Anfang April an ihre alte Wirkungsstätte im Wiener Straflandesgericht zurück.
Ihre Immunität aufgrund der früheren Funktion beim Wiener König Abdullah-Dialogzentrum ist der Grund dafür, dass es nicht zum Disziplinarverfahren kommt. Dies teilte die Medienstelle des zuständigen Oberlandesgerichts Graz (OLG) schriftlich mit.
Gemäß Artikel 14 lit Abs 1 lit a des Abkommens der Republik Österreich mit dem „Internationalen König Abdullah Bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog“ genieße Bandion-Ortner Immunität hinsichtlich aller in Ausübung ihrer Funktion gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen und gesetzten Handlungen - auch über die Beendigung ihrer Tätigkeit im Zentrum hinaus, teilte das OLG als Disziplinargericht für Richter und Staatsanwälte mit. (APA)