Griechenland - Wesentliche Beschlüsse der Euro-Gruppe vom 20. Februar

Brüssel (APA/dpa) - Griechenland muss sich an die Vereinbarungen mit der Eurogruppe vom 20. Februar 2015 halten, fordern die Geldgeber in de...

Brüssel (APA/dpa) - Griechenland muss sich an die Vereinbarungen mit der Eurogruppe vom 20. Februar 2015 halten, fordern die Geldgeber in der aktuellen Debatte. Was damals beschlossen wurde:

REFORMLISTE: Die griechische Regierung muss eine Liste mit Reformen präsentieren, die auf den bereits bestehenden Vereinbarungen beruhen. Athen kann Maßnahmen austauschen, soweit Haushaltsziele nicht gefährdet sind. Bis Ende April soll die Liste mit den „Institutionen“ als Vertreter der Geldgeber (EU-Kommission, Europäische Zentralbank und Internationaler Währungsfonds) vereinbart werden.

RESTZAHLUNG: Nur wenn das verlängerte aktuelle Programm - bis spätestens Ende Juni - erfolgreich abgeschlossen wird, soll Athen die restlichen Finanzhilfen erhalten. Es geht um 1,8 Mrd. Euro aus dem Euro-Rettungsfonds EFSF sowie Gewinne der EZB aus dem Verkauf griechischer Staatsanleihen in Höhe von 1,9 Mrd. Euro. Die bereits ausgezahlten Kredite zur Stabilisierung der griechischen Banken werden an den Euro-Rettungsfonds EFSF zurück transferiert. Eine Zweckentfremdung soll so vermieden werden. Hier geht es dem Vernehmen nach um etwa 10,9 Mrd. Euro.

HAUSHALT: Griechenland muss Vorgaben für den Primärüberschuss - also ein Haushaltsplus ohne Zinszahlungen - erfüllen. Für 2015 gibt es möglicherweise noch Spielraum. Eine genaue Vorgabe für das laufende Jahr gibt es nicht. In den Folgejahren muss das bisherige Ziel eines Primärüberschusses von 4,5 Prozent der Wirtschaftsleistung eingehalten werden.