Allergenverordnung bereitet auch nach vier Monaten Probleme
Der Ärger hat sich nicht gelegt, doch die Mehrheit der Speisekarten enthält bereits Allergeninformationen. Es hapert an anderen Stellen.
Von Deborah Darnhofer
Innsbruck –Der von der EU Mitte Dezember verordnete Buchstabensalat liegt vielen Gastronomen noch im Magen. Gemeint ist die Informationspflicht für allergieauslösende Stoffe. Seit 13. Dezember finden sich auf Speisekarten daher oft einzelne Buchstaben, so zum Beispiel G für Milch.
Der Ärger hat sich aber auch vier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht gelegt und nicht immer ist alles korrekt gekennzeichnet. Die Lebensmittelaufsicht hat in Tirol seit Jahresanfang 700 Kontrollen im Gastgewerbe durchgeführt. 100 Betriebe, denen Fehler unterlaufen sind, müssen bei der Allergeninformation nun innerhalb von drei Monaten nachbessern. Das sei im Vergleich zu Gesamt-Österreich guter Durchschnitt, meint Reinhold Antoniacomi von der Lebensmittelaufsicht des Landes. Er ist positiv überrascht.
„Es kam selten vor, dass es überhaupt keine Informationen zu den Allergenen in den kontrollierten Betrieben gegeben hat.“ Oft sei es aber der Fall gewesen, dass die Speisekarten zwar Hinweise enthielten, Getränkekarten jedoch nicht. Doch auch dort müssen sie ausgewiesen sein. „Ein Cappuccino enthält ja Milch“, erklärt Antoniacomi.
Was jedoch weitgehend fehlt, seien verpflichtende Dokumentationen über die zubereiteten Speisen, eine betriebliche Rezeptsammlung. Das sei schließlich mit der meisten Arbeit verbunden, räumt Antoniacomi ein.
Die „überbordende Bürokratie“ sei es, welche die Gastwirte nach wie vor am meisten kritisieren, sagt Josef Hackl, Fachgruppenobmann in der Tiroler Wirtschaftskammer. Es gibt aber nicht nur Kritik an der Politik, sondern auch an den Lebensmittelproduzenten. Denn diese hätten „Handlungsbedarf“, würden sie doch bei der Kennzeichnung hinterherhinken.
Gäste hätten sich bislang nicht beschwert. Für Hackl ist klar: „Jene, die eine Allergie haben, informieren wie bisher das Personal oder fragen genau nach. Alle anderen interessiert es nicht.“ Doch nicht nur Gastronomen, Hoteliers und Direktvermarkter sind von der Verordnung betroffen.
Auch die Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter, die Frühstück anbieten, müssen die Allergene ausweisen. Das habe anfangs zu Ärger, Unverständnis und Verunsicherung geführt, berichtet Gerhard Föger, Leiter der Landesabteilung Tourismus. „Der Kernvorwurf der Vermieter war, dass es von bürokratischer Seite völlig überschießend ist.“ Die Aufregung diesbezüglich habe sich noch immer nicht gelegt.