Gerichtssplitter

Tiroler Polizist als rückfälliger Alkolenker

Eine Polizeikontrolle wurde für die Beamten zur Gefahr. (Symbolbild)
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Mit Auto in Polizeikontrolle gekracht: 1920-Euro-Geldstrafe für Unfall mit 1,6 Promille.

Innsbruck – Anfang November führten Beamte einer Wipptaler Sektorstreife Kontrolltätigkeiten durch. Schon zuvor war dem beteiligten Chefinspektor der Pkw eines Kollegen vor einem Zigarettenautomaten aufgefallen: „Ah, ein Kollege“, sagte er zur 27-jährigen Polizistin am Beifahrersitz. Minuten später kontrollierten beide an einer Autobahnabfahrt gerade einen italienische Pkw, als ein Auto direkt auf sie zuraste. Es war der Kollege, der unter Einfluss von Schlaftabletten und 1,6 Promille Blutalkohol wohl am Steuer eingeschlafen war. Nach einer Pressekonferenz der Tiroler Polizeispitze, Suspendierung, Führerscheinentzug und dreimonatiger Entziehungskur musste sich der 55-Jährige am Freitag am Landesgericht wegen grob fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten. War er nach dem Zufahren auf die Kollegen doch letztendlich in den Pkw des Italieners gekracht, wodurch dieser einen Nasenbeinbruch und eine Gehirnerschütterung erlitten hatte.

Die junge Kollegin machte in letzter Sekunde einen rettenden Satz und erlitt dabei eine Halswirbelverstauchung sowie Schädelprellung. Der Chefinspektor als Zeuge: „Irgendwann bekam ich es mit der Angst zu tun. Er fuhr direkt auf uns zu, ich winkte noch mit der roten Kelle, aber dann wusste ich – es geht sich nicht mehr aus.“ Vor seinem „Hechtsprung“ zur Seite schrie er noch zu seiner Kollegin hinüber und rettete ihr damit vielleicht das Leben. Die 27-Jährige vor Gericht: „Das Auto steuerte auf die Sperrfläche zu. Ich schaute auf die Scheinwerfer und war wie gefesselt. Da schrie mein Kollege ‚Spring!‘ – und ich sprang“, so die Polizistin. Am Geister-Pkw sei ihr der Lenker aus dem Auto „praktisch entgegengefallen“. Auch Alkohol sei gleich zu riechen gewesen.

Der sichtlich gebrochene Angeklagte erklärte die Situation mit monatelangen Schlafstörungen. „Ich wollte endlich wieder einmal durchschlafen. Deshalb nahm ich die Tabletten und trank Bier dazu. Später fällte ich leider den fatalen Entschluss, zum Bier doch noch schnell unten im Dorf Zigaretten zu holen.“ Bis dahin reiche auch seine Erinnerung. Gleich darauf habe er sich freiwillig in den Alkoholentzug begeben. Dies konnte die Richterin alles noch nachvollziehen, nicht aber, dass der Beamte sich erneut in eine solche Situation manövriert hatte. „Sie hatten doch vor fünf Jahren schon einmal einen Promilleunfall mit Verletzten. Haben Sie denn gar nichts gelernt, wie konnten Sie sich wieder betrunken hinters Steuer setzen?“

Der 55-Jährige entschuldigte sich bei seinen Kollegen und schwörte, dass es jetzt endgültig „Klick“ gemacht habe. Verteidigerin Ines Praxmarer wies auf Einsicht ihres Mandaten hin, der sich ja auch in Therapie begeben hatte. Zwei Jahre Haft drohten. Die Richterin wandelte letztlich acht Monate Haft (somit keine automatische Entlassung aus dem Polizeidienst) rechtskräftig in 1920 Euro Geldstrafe um. Dazu kamen 535 Euro Gerichtskosten: „Übersehen Sie nicht, dass Sie Glück im Unglück hatten. Hier hätte es Tote geben können!“

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Sein Unverständnis über die Anklage wegen Nötigung ließ ein 59-Jähriger gestern am Landesgericht Richter Norbert Hofer spüren. Schließlich sei ihm ja jemand von hinten auf den Pkw gefahren. Die eigentlich schuldbewusste Lenkerin und ihre Begleiterinnen nahmen beim Ausfüllen des Unfallsberichts jedoch massiven Alkoholgeruch wahr, riefen nach der Polizei und stellten sich vor das Auto des Invaliditätsrentners. Da trat der 59-Jährige lieber die Flucht an, berührte beim Wegfahren aber zwei der Damen. Offiziell, weil er wegen einer Panikattacke schnell zur Klinik fahren wollte. Das Urteil interessierte ihn dann nicht mehr. „Kann eh’ nix ändern!“ So ergingen 1500 Geldstrafe in Abwesenheit. (fell)

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