Gerichtssplitter

Dame lockte hilfsbereiten Herren 87.620 Euro heraus

„Notfälle“ einer 53-Jährigen leerten Herren-Portmonnaies.
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Dass bei Betrugshandlungen der Täter meist auch das dazupassende Opfer findet, ist bei Gericht eine Binsenweisheit. So war es vielleicht auch bei einer 53-Jährigen, die zwei hilfsbereiten Herren 87.620 Euro betrügerisch abgeschwatzt hatte. Das Hauptopfer kostete sein weiches Herz insgesamt 60.000 Euro. Im Jahr 2014 hatte ihn die Dame wie aus heiterem Himmel auf der Innsbrucker Universitätsstraße angesprochen, dass sie für einen Flug nach Rumänien derzeit keine ausreichenden Mittel hätte und und ob ihr der Passant deshalb 300 Euro auf „Vertrauensbasis“ leihen könne.

Überraschender als die Vorgangsweise der Frau war die Reaktion des Mannes. Der ging nämlich mit ihr zum nächsten Bankomaten am Sowi-Vorplatz und behob das Geld. Darauf ereilten die Dame aber immer wieder Schicksalsschläge, die laut Staatsanwaltschaft jeweils 50 bis 9600 Euro bedurften.

Nicht viel besser war es später einem Akademiker ergangen, den die Dame über eine Partnervermittlung kennen gelernt hatte. Von Telefonrechnung bis Wohnungsausstattung – auch von ihm nahm die 53-Jährige „Darlehen“ über 27.620 Euro. Am Landesgericht beteuerte die wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges Angeklagte, dass beide Herren über ihre Situation und vor allem über ihre Spielsucht Bescheid gewusst hätten. Richterin Andrea Wegscheider beließ es rechtskräftig bei einem Jahr bedingter Haft und 1440 Euro Geldstrafe.

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Ein Freispruch erging rund um den rabiaten Streit um eine Parkbank. Die Versionen gingen vor dem Richter aber völlig auseinander: „Da kann es keinen Schuldspruch geben – in Österreich muss sich ja niemand freibeweisen!“ (fell)

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