Gerichtssplitter

Wegen Zeckenimpfung: MS-Patient klagt Pharmagiganten

Ein an multipler Sklerose leidender Außerferner führt die Erkrankung auf eine Zeckenimpfung zurück und will Entschädigung.
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Landesgericht: Im Heim befindlicher Außerferner sieht sich als Impfschadenopfer.

Im Jahr 2009 war einem heute 37-Jährigen erstmals eine Zeckenimpfung verabreicht worden. Der bis dahin gesunde Außerferner hatte darauf Probleme mit einem Auge und später mit der Koordination seines Gangs. Drei Jahre später lautete die Diagnose auf multiple Sklerose (MS). Ein Auslöser für die Erkrankung war für den Patienten nicht erkennbar, zumal es auch in dessen Familie niemals zu einer MS-Erkrankung gekommen war. Erst ein für Patienten bahnbrechendes Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eröffnete dem Außerferner im Jahr 2017 eine nachvollziehbare Quelle des Übels. So hatte sich das Höchstgericht nach einer großen Zahl von mit Impfungen in Verbindung stehenden Erkrankungen auf die Seite der Bürger geschlagen. Seither muss ein Fehler im Impfstoff vom Betroffenen nicht mehr durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt werden, sondern ist schon ein augenfälliger Zusammenhang zwischen Impfung und Auftreten der Krankheit als ausreichende Indizienkette anzusehen. Der Patient konsultierte darauf den Reuttener Rechtsanwalt Christian Pichler, um sich gegen zwei US-Giganten der Pharmabranche zu wenden. RA Pichler prüfte und sah schon aufgrund des EuGH-Erkenntnisses eine Klage auf Schmerzensgeld, Verunstaltungsentschädigung und Verdienstentgang als aussichtsreich. Gestern am Landesgericht saß Pichler dann mehreren Vertretern der Pharmagiganten gegenüber. Der Kläger konnte ihn nicht begleiten — aufgrund der Schwere seiner Erkrankung ist er nicht mehr transportfähig. Im Verfahren geht's ums Eingemachte, wird der Außerferner doch auf ewig ein Betreuungsfall bleiben. Das Gericht wird die Klage nun auf Vorbringen der Pharmaanwälte erst einmal zurückweisen, da es das Handelsgericht Wien als zuständig sieht. Anwalt Pichler sieht dennoch eine Produkt-Gefährdungshaftung in Tirol (Ort der Impfung). Aber auch der Gang nach Wien scheint möglich. Wohl bis zum Obersten Gerichtshof — denn das neue EuGH-Erkenntnis wurde in Österreich noch nie bis zum heimischen Höchstgericht gebracht.

Anderer Fall: Prozess wegen Veruntreuung

Dicker BMW, kleines Einkommen. Irgendwie ging sich der monatliche Auto-Tausender für einen 47-Jährigen dann aber doch immer aus. Bis er wegen seiner schwer erkrankten Mutter für Monate nach Kroatien musste. Dem finanziellen Zusammenbruch folgte gestern ein Prozess wegen Veruntreuung (des BMW). Da der Autoverkäufer über diese Notsituation aber informiert gewesen sei, könnte er als Zeuge nun zum Retter werden. (fell)

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