TIROL

Urteil nach Kuhattacke: Auch für LH Platter steht Almwirtschaft auf Spiel

Auf weidende Mutterkühe war 2014 im Pinnistal hingewiesen worden. Den Todesfall verhinderte das nicht.
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Nach dem tödlichen Angriff einer Mutterkuh 2014 im Pinnistal wurde der Landwirt am Donnerstag erstinstanzlich schuldig gesprochen. Für Landwirtschaftskammerpräsident Josef Hechenberger wächst damit der Druck auf die Bauern weiter. Für Landeshauptmann Günther Platter ist das Urteil nicht nachvollziehbar.

Innsbruck – Die Tiroler Landwirtschaftskammer (LK) ortet nach dem Schuldspruch für den Bauern nach einer tödlichen Kuh-Attacke im Pinnistal im Jahr 2014 eine „massive Gefährdung für die Almwirtschaft“. Das Urteil sei praxisfremd und gefährde das Miteinander von Tourismus und Almwirtschaft in Tirol, erklärte der Tiroler LK-Präsident Josef Hechenberger am Freitag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck.

„Ich habe so eine Nacht wie die letzte noch nie erlebt“, meinte Hechenberger. Zahlreiche Bauernfamilien hätten bei ihm angerufen. „Das Urteil ruft unter den Landwirten extreme Ängste und Verunsicherung hervor. Die Bauern fragen mich, ob sie die Kühe noch auf die Alm treiben sollen, oder ob sie die Almen komplett sperren sollen“, erklärte der LK-Präsident.

Die Landwirtschaftskammer empfehle nun allen Landwirten, genau zu prüfen, ob das Wandern auf den Weiden weiter möglich sein soll. Im Zweifel müsse man auch darüber nachdenken, Almen zu sperren oder Kühe im Stall zu lassen. Eine weitere Variante wäre, dass Hunde auf Almen in Zukunft nicht mehr geduldet werden, da bisher in jedem Vorfall Hunde verwickelt waren, so Hechenberger.

Runder Tisch kommende Woche

Bei einem runden Tisch, zu dem die Landwirtschaftskammer laden wird und der kommende Woche stattfinden soll, sollen Empfehlungen für die kommende Almsaison erörtert und ausgearbeitet werden. Es brauche klare Regeln, man könne die Landwirte mit diesen Entscheidungen nicht alleine lassen, betonte Hechenberger. „Es kann nicht sein, dass alle Vorteile haben und die Bauern am Ende des Tages alleine den Kopf hinhalten müssen“, sprach der Präsident das Zusammenspiel von Tourismus und Almwirtschaft an.

LK-Präsident Moosbrugger gegen verpflichtende Einzäunung

Ein Abzäunen der Weiden, wie es laut dem Urteil in dem gegenständlichen Fall notwendig und zumutbar gewesen wäre, hält Hechenberger in vielen Fällen für nicht möglich. „Die Weideflächen und Wasserstellen sind oft durch Wege voneinander getrennt“, erläuterte er. Auch Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, sprach sich in einer Aussendung gegen eine verpflichtende Einzäunung aus. Diese wäre den Bergbauern finanziell nicht zumutbar und brächte vielerorts das Ende der Weidewirtschaft.

Hörl: Anforderung an menschliche Eigenverantwortung ausgeklammert

Für den Tiroler Wirtschaftsbund-Obmann Franz Hörl hat das Urteil fatale Konsequenzen weit über die alpine Landwirtschaft hinaus. „Mit der Begründung, dass aufgrund eines ausgewiesenen Wanderweges eine Umzäunung notwendig gewesen wäre, wird die landwirtschaftliche Nutzung der Freizeitnutzung untergeordnet. Damit klammert das Gericht nicht nur den Wert der Bewirtschaftung unserer Almen, sondern auch die Anforderungen an die menschliche Eigenverantwortung aus. Schließlich wurde mit Hinweisschildern auf wichtige Verhaltensregeln hingewiesen“, so Hörl.

Urteil für LH Platter „nichtnachvollziehbar“

Für Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) sei – bei aller Tragik – das Urteil nicht nachvollziehbar. Die Grünen warnten vor „Folgen“ und der Bauernbund sah eine „Katastrophe“.

Sollten auch die weiteren Instanzen diese Rechtsmeinung bestätigen, dann werde das ohne Zweifel tiefgreifende Auswirkungen auf die Tiroler Landwirtschaft und auf die gesamte Freizeitnutzung der Tiroler Bergwelt haben, mit allen negativen Konsequenzen sowohl für Gäste als auch für alle Einheimischen, warnte der Landeshauptmann und Tourismusreferent. Auch die seit Jahrhunderten praktizierte Form der Almbewirtschaftung stehe auf dem Spiel. Er stelle sich „ganze klar und unmissverständlich“ auf die Seite der Tiroler Bauern und hoffe, dass die Berufung Erfolg haben wird, so Platter.

„Es ist sehr tragisch, dass es zu dieser tödlichen Attacke gekommen ist und das ist für niemanden leicht“, erklärte der Landwirtschaftssprecher der Tiroler Grünen, Georg Kaltschmid, in einer Aussendung. Die Schlussfolgerung könne aber nicht sein, dass Bauern de facto ihre Kühe nicht mehr frei auf der Weide halten können bzw. sie ständig überwachen müssen. Die existenzgefährdende Strafe sei gegen jede Vernunft und Lebensrealität. Auch Kaltschmid hoffte auf eine Aufhebung des Urteils.

LHStv. Geisler: „Verheerende Auswirkungen“

„Dieses Urteil ist eine Katastrophe für die Alm- und Weidewirtschaft in Tirol und hat verheerende Auswirkungen bereits für den heurigen Almsommer“, meinte Tiroler ÖVP-Bauernbundobmann und LHStv. Josef Geisler. Sollte das Urteil in den weiteren Instanzen bestätigt werden, sei zu befürchten, dass das Miteinander von Landwirtschaft, Freizeitwirtschaft und Tourismus in der gewohnten Art und Weise kein Fortbestehen mehr haben werde, so Geisler. Eigenverantwortung und Hausverstand sollten wieder mehr Einzug halten, mahnte Bauernbund-Präsident und Abg. Georg Strasser ein. Dass Hunde auf Weiden ein Problem seien, werde seit Jahren propagiert. Es brauche klare Spielregeln, die ein Miteinander auf den Almen gewährleisten, forderte Strasser.

Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt erging am Donnerstag das Urteil im Zivilprozess. Demnach muss der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente an die beiden in der Höhe von insgesamt rund 1500 Euro zahlen. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt. (APA, TT.com)

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