EU-Richtlinie

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Urheberrechts-Reform

Das Europaparlament in Straßburg.
© AFP

Die „Copyright“-Reform ist nach dem Beschluss im Europaparlament auf Schiene. Was bedeutet die Reform für Web-Plattformen, Copyright-Inhaber und Privatpersonen? Fragen und Antworten im Überblick.

Wien, Strassburg – Das Europaparlament hat am heutigen Dienstag die umstrittene EU-Urheberrechtsreform angenommen, die ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht und Uploadfilter zum Schutz geistiger Rechte im Internet ermöglicht. Fragen und Antworten zur sogenannten „Copyright-Richtlinie“:

Warum ist die Reform umstritten?

Die Gegner stoßen sich vor allem an Artikel 17 der neuen EU-Richtlinie, der ursprünglich Artikel 13 hieß, und von den Kritikern weiterhin sogenannt wird. Danach müssen Plattformen wie YouTube künftig schon beim Hochladen überprüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist nach ihrer Meinung nur durch automatisierte Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies gleiche Zensur. Befürworter der Reform weisen die Warnung vor „Upload-Filtern“ aber als Panikmache zurück.

Wer ist dagegen?

Zehntausende Menschen sind am Samstag in zahlreichen europäischen Ländern auf die Straße gegangen, um gegen die Reform zu protestieren. Die Allianz der Gegner ist bemerkenswert, sitzt doch die Piratenpartei in einem Boot mit großen US-Onlinekonzernen wie Google, die handfeste geschäftliche Interessen haben. Befürworter der Reform strichen vor diesem Hintergrund die Lobbyarbeit der US-Konzerne hervor. Für Empörung sorgten die deutschen Unionsparteien, die von „gekauften Demonstranten“ sprachen. Eine Petition, die sich gegen Teile der Reform richtet, wurde von fünf Millionen Menschen unterzeichnet.

Warum wird die Reform von vielen Medien unterstützt?

Die Befürworter verweisen auf Artikel 11 der Reform. Es sieht ein sogenanntes „Leistungsschutzrecht“ für Presseverlage vor. Danach müssen Nachrichtensuchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an Verlage zahlen. Mehr als 260 Verlage, Zeitungen, Nachrichtenagenturen, Rundfunk-Anbieter, Produktionsfirmen und Medienschaffende, darunter auch die APA - Austria Presse Agentur, haben im Vorfeld der EU-Abstimmung zur Unterstützung der Reform aufgerufen. Kritiker weisen darauf hin, dass das Leistungsschutzrecht die Freiheit des Internets einschränke, weil künftig für Zitate Lizenzgebühren gezahlt werden müssen.

Muss künftig jeder Copyright-Zahlungen leisten?

Befürworter der Reform weisen darauf hin, dass es beim Leistungsschutzrecht Ausnahmen für Privatpersonen gibt. Somit dürfen Private weiterhin Medienartikel im Internet teilen. Dies gilt auch für Blogger. Erst wenn sie Einnahmen generieren, gilt für sie die Lizenzpflicht. Gemeinnützige Projekte wie Wikipedia dürfen somit auch aus Medienartikeln zitieren, ohne Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Ausnahmen gibt es auch für Illustrationen sowie Unterrichtszwecke. Zudem sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, das kostenlose Hochladen „von Teilen von Werken zum Zitieren, zur Äußerung von Kritik, für Rezensionen, für Karikaturen, Parodien oder Persiflagen“ zu schützen. Dies umfasse auch Memes und bewegte Bilder im GIF-Format.

Welche Position hat Österreich?

Die Bundesregierung unterstützt die Reform, für die sie sich auch während des österreichischen EU-Ratsvorsitzes im zweiten Halbjahr 2018 stark eingesetzt hat. Sie leistete wesentliche Vorarbeiten dafür, dass im Februar ein Kompromiss zwischen Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments erzielt werden konnte. Entsprechend begrüßte Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) den Beschluss, weil damit „ein wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit gesetzt“ werde. Die FPÖ enthielt sich, die Oppositionsparteien SPÖ, Grüne, NEOS votierten dagegen. Sie bedauerten ebenso wie die Liste JETZT das Votum und sehen die Freiheit des Internets in Gefahr.

Wie geht es nach der Abstimmung weiter?

Nach der Zustimmung des EU-Parlaments ist noch ein abschließendes Votum des Rates erforderlich, das als Formsache gilt. Die Richtlinie muss dann noch von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür sind zwei Jahre vorgesehen, bis 2021. Blümel kündigte bereits am Dienstag an: „An der nationalen Umsetzung wird unmittelbar gearbeitet werden.“ (TT.com, APA)

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