Oberösterreich

Mindestsicherung: EuGH kippt Kürzung für Asylberechtigte in OÖ

Das EuGH-Gebäude in Luxemburg.
© REUTERS

Geringere Sozialleistungen für Flüchtlinge mit befristetem Aufenthaltsrecht stellen einen Verstoß gegen EU-Recht dar, urteilte der Europäische Gerichtshof. Das Sozialministerium will das Urteil berücksichtigen.

Brüssel/Linz –Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch die oö. Mindestsicherungsregelung mit Kürzungen für befristet Asylberechtigte gekippt. LHStv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) reagierte mit harscher Kritik am EuGH, die Opposition sieht sich hingegen bestätigt. Das Sozialministerium betonte, man werde das Urteil für eine bundeseinheitliche Regelung berücksichtigen.

Seit Juli 2016 erhalten in Oberösterreich subsidiär Schutzberechtigte und befristet Asylberechtigte eine deutlich geringere Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) als dauerhaft Asylberechtigte und österreichische Staatsbürger: Statt 921 Euro gibt es nur mehr 365 plus einen an Auflagen gebundenen Integrationsbonus von 155 Euro und 40 Euro Taschengeld.

Betroffene Familie legte Beschwerde ein

Eine von dieser Regelung betroffene afghanische Familie hat dagegen Beschwerde eingereicht. Das oö. Landesverwaltungsgericht (LVwG) wandte sich an den EuGH. Letzterer kam zum Schluss, dass geringere Sozialhilfeleistungen für befristet Asylberechtigte dem EU-Recht widersprechen. Anders ist die Lage bei den subsidiär Schutzberechtigten: Die Kürzung ihres Bezugs hielt vor dem LVwG.

Das LVwG wartet nun auf die offizielle Mitteilung des EuGH und will danach „zügig“ entscheiden, hieß es dort auf APA-Anfrage. Gegen sein bevorstehendes Urteil wären noch rechtliche Schritte beim Verfassungsgerichtshof oder beim Verwaltungsgerichtshof möglich. Laut Auskunft eines Juristen handelt es sich bei dem EuGH-Urteil zwar um eine Entscheidung in einem Einzelfall, das in der grundlegenden Rechtsfrage aber „bindend“ sei. Jedes nationale Gericht und jede Behörde müsse sich daran halten und der Gesetzgeber wäre „gut beraten“, seine Regelungen anzupassen.

Anzunehmen ist, dass die Entscheidung des EuGH auch nicht spurlos an den Planungen einer bundeseinheitlichen BMS vorbeigeht. Ein Sprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) wollte am Mittwoch auf Anfrage der APA nicht auf Details der türkis-blauen Verhandlungen eingehen. Er betonte aber, dass sie „auf der Zielgeraden“ seien. Dem Vernehmen nach spießt es sich vor allem beim Zugriff auf das Vermögen von Beziehern der Mindestsicherung, den die ÖVP beibehalten will, die FPÖ aber zumindest für sogenannte Aufstocker ablehnt. Bei Letzteren werde es den Zugriff „sicher nicht geben“, bekräftigte am Mittwoch Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger.

In Oberösterreich hat das SPÖ-geführte Sozialressort indes den Fahrplan für die weitere Vorgehensweise vorgelegt: Zunächst will man die Konsequenzen des Urteils juristisch prüfen, danach soll eine entsprechende Handlungsanleitung an die Bezirksverwaltungsbehörden gehen. Von den 12.914 Mindestsicherungsbeziehern in Oberösterreich seien rund 590 von den Kürzungen betroffen. Laut der zuständigen Landesrätin Birgit Gerstorfer habe die Regelung ohnehin nicht einmal einen Bruchteil der erwarteten Einsparungen gebracht, dafür aber „einen enormen bürokratischen Aufwand“ nach sich gezogen.

ÖVP und FPÖ nehmen Urteil „zur Kenntnis“

ÖVP und FPÖ in Oberösterreich ließen in einer gemeinsamen Aussendung wissen, dass sie die Entscheidung des EuGH „zur Kenntnis“ nehmen. ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr teilten darin mit, dass sie trotz des abschlägigen EuGH-Entscheids ihre „zentralen Ziele“ erreicht hätten. Denn aus Oberösterreich sei „der nötige Anstoß für eine strengere bundeseinheitliche Regelung gegeben worden“. Weniger zurückhaltend war der freiheitliche LHStv. Manfred Haimbuchner: Er kritisierte die EuGH-Entscheidung im ORF-Mittagsjournal als „Sozialdemokratisierung der Europäischen Union“. Offensichtlich sei es der Wille des EuGH, „dass Europa weiterhin Magnet ist für die Armutseinwanderung“, so Haimbuchner.

Die Opposition fühlt sich durch das EuGH-Urteil sowohl auf EU-, als auch auf Bundes- und Landesebene in ihrer Kritik bestätigt. Der rote EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer geißelte die Asylpolitik von ÖVP und FPÖ als „unmenschlich“. SPÖ-Außenpolitiksprecher Andreas Schieder sagte in Richtung Regierung, diese solle den Dialog suchen und „endlich einen rechtskonformen Vorschlag für die Mindestsicherung vorlegen“. Für NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker sei es Zeit, „die grundlegenden Konstruktionsfehler“ der BMS anzugehen, es brauche „echte Erwerbsanreize“. Jetzt(vormalige Liste Pilz)-Abgeordnete Daniela Holzinger sieht in dem Urteil eine Absage an die „schwarz-blauen Alleingänge“. Die Grünen Soziallandesreferenten begrüßten in einer gemeinsamen Aussendung das Urteil.

Ähnlich auch die Reaktionen im betroffenen Bundesland: „Der Ungerechtigkeit wurde heute ein Riegel vorgeschoben“, konstatierte Gerstorfer, die auch SPÖ-Landesparteichefin ist. Der Sozialsprecher der oö. Grünen, Stefan Kaineder, sieht ÖVP und FPÖ „vor den Scherben ihrer Symbolpolitik“ stehen. Erleichtert reagierten auch diverse NGOs wie Caritas, Volkshilfe, Diakonie, Armutskonferenz und das Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus.

An die Bundesregierung kamen am Mittwoch auch Vorschläge aus den Ländern: Die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) will nach den Schlappen von OÖ und NÖ vor Gericht - das niederösterreichische Modell ist vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden - die steirische Lösung als bundesweite Regelung. Diese stellt Zuwanderer nicht schlechter als Inländer, aber sie haben Auflagen zu erfüllen. Fürsprecher - wie am Mittwoch etwa Schieder und Loacker - hat auch das Vorarlberger Modell, das neben einer Integrationsvereinbarung auf Sachleistung setzt und vor dem Höchstgericht weitgehend standgehalten hat. Der Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) kritisierte, dass der Bund „die Expertise der Länder bei der Ausarbeitung einer neuen Mindestsicherungsregelung nicht berücksichtigt“.

In Oberösterreich gibt es nach dem EuGH-Urteil noch eine zweite offene Frage in Sachen BMS, nämlich ob die Deckelung hält, die derzeit für alle Bezieher gilt. Sie sieht einen Maximalbetrag von 1.512 Euro pro Haushalt vor. Dazuverdienen ist aber bis zu einer höheren Grenze ohne Kürzung des Bezugs möglich. Die Regelung wird derzeit vom Verfassungsgerichtshof geprüft. (APA)

Auszüge aus dem EuGH-Urteil

Der EuGH hat am Mittwoch entschieden, dass die oberösterreichische Kürzung der Mindestsicherung für befristete Asylberechtigte ein Verstoß gegen EU-Recht ist. Nachfolgend Auszüge aus dem Urteil (C-713/17):

„1. Art. 29 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die vorsieht, dass Flüchtlinge, denen in einem Mitgliedstaat ein befristetes Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde, geringere Sozialhilfeleistungen erhalten als die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats und als Flüchtlinge, denen dort ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde.

2. Ein Flüchtling kann sich vor den nationalen Gerichten auf die Unvereinbarkeit einer Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden mit Art. 29 Abs. 1 der Richtlinie 2011/95 berufen, um die Beseitigung der in dieser Regelung enthaltenen Beschränkung seiner Rechte zu erreichen.“

Konkret geht es um eine Klage des Flüchtlings Ahmad Shah Ayubi gegen die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land. Ayubi war am 30. September 2016 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Flüchtlingsstatus zugesprochen worden. Dabei wurde eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsberechtigung als Asylberechtigter gewährt. Mit einem am 10. April 2017 zugestellten Bescheid erkannte ihm die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land eine Hilfe in Form monatlicher Geldleistungen, bestehend aus einer Basisleistung und einem vorläufigen Steigerungsbetrag, zu. Ayubi erhob im Juni 2017 Beschwerde gegen diesen Bescheid. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich setzte das Verfahren zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH aus.

Verwandte Themen