Innsbruck

Kickl-Plakat: Kurz verweist auf die Meinungsfreiheit

Dieses Plakat führte zu einer Anzeige gegen die beiden Innsbrucker.
© privat

Kanzler Kurz hat auf eine parlamentarische Anfrage von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim bezüglich der Affäre des “Ride to Höll“-Plakats in Tirol während der Rad-WM reagiert.

Innsbruck –„Kickl ride to Höll“: Das stand auf dem Plakat, mit dem zwei Innsbrucker bei der Rad-WM im September für mediale, aber auch polizeiliche Aufmerksamkeit sorgten. Und für eine parlamentarische Anfrage von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, die jetzt von Bundeskanzler Sebastian Kurz beantwortet wurde. Jarolim wollte etwa wissen, ob es das Ziel der „humorbefreiten“ Bundesregierung sei, dem Volk das Recht auf Humor zu nehmen. Und „wie erklärt sich der Bundeskanzler, dass zwei unbescholtene Staatsbürger trotz örtlicher polizeilicher Zusage eines Absehens von einer Amtshandlung mit einer Anzeige konfrontiert waren?“

Kanzler Kurz wollte auf die Fragen nicht eingehen. Sie würden nicht seinen gesetzlichen Wirkungsbereich betreffen, so die Erklärung. Allerdings ließ es sich Kurz nicht nehmen, auf das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung hinzuweisen, „dessen Ausübung ich für unabdingbar halte“. Der Kanzler geht weiters davon aus, „dass die vollziehenden Behörden das gleiche Verständnis an den Tag legen“.

Das muss sich allerdings noch zeigen: Die endgültige Entscheidung (des Innsbrucker Strafamtes), ob die beiden Innsbrucker eine Strafe zahlen müssen, ist noch nicht gefallen. (tom)

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