Ibiza-Affäre

Gudenus sieht sich als Opfer und reicht Klage wegen Ibiza-Videos ein

Johann Gudenus (l.) und Heinz-Christian Strache.
© APA

Der mutmaßliche Drahtzieher des Ibiza-Videos – ein Wiener Anwalt – wird von Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus wegen „hinterlistiger Täuschung“ verklagt. Gudenus will die Löschung des Videos erwirken.

Von Wolfgang Sablatnig

Wien – Im Ibiza-Video mimt Johann Gudenus einen Pistolenschützen, um der vermeintlichen russischen Oligarchennichte das Geschäftsfeld der Waffenschmiede Glock zu demonstrieren. Gudenus war es auch, den die Urheber des Videos benutzt haben, um den Kontakt zum damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache herzustellen. Nun ist er es, der die erste Klage einbringt: Der frühere Klubchef der FPÖ geht gegen den vermeintlichen Drahtzieher, den Wiener Rechtsanwalt Ramin M., vor und fordert neben einer Entschädigung von (vorerst) 20.000 Euro die Herausgabe und Vernichtung des Videos. Der gesamte Streitwert beträgt 68.000 Euro. M. solle außerdem bekannt geben, wie oft und zu welchem Preis er das Video verkauft hat.

Der Wiener Anwalt Heinz-Dietmar Schimanko zeichnet in der 28-seitigen Klagsschrift nach, wie M. die „Video-Falle“ für Gudenus und Strache aufgestellt habe: Der erste Anruf habe im Jänner 2017 die Frau von Gudenus erreicht, von einer Maklerin, angeblich wegen des Interesses der Russin an Grundbesitz in Niederösterreich. Es folgten Treffen in Wien, Luxuslimousine und Leibwächter inklusive – bis hin zum bekannten Abend des 24. Juli 2017 in Ibiza, an dem das Video heimlich aufgezeichnet wurde. „Stasimethoden“, fasst Schimanko diese Anbahnung zusammen.

M. hat diese Aktion als „zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt, bei dem investigativ-journalistische Wege beschritten wurden“, bezeichnet. Schimanko und Gudenus lassen dies in der Klage nicht gelten: „Der Beklagte hat allein aus Absicht, den Kläger (und H.-C. Strache) zu schädigen und dabei einen möglichst hohen Profit zu erzielen, gehandelt. Das sind keine legitimen Interessen.“

Die Aussagen Straches zur verdeckten Parteienfinanzierung und die Spekulationen über den Kauf der Krone sind in der Klage gegen M. kein Thema. Schimanko sieht die Rolle seines Mandanten als die eines Übersetzers – wobei er im Gespräch mit der TT hinzufügt, dass seinen Informationen nach auch Strache an dem besagten Abend mehrfach betont habe, dass er immer nur auf Basis der österreichischen Verfassung und der österreichischen Gesetze agieren würde. Wegen der „manipulativen Veröffentlichung“ nur von Teilen des Videos hätten genau diese Aussagen aber zu wenig Beachtung gefunden.

Gudenus trat nach der Veröffentlichung des Videos durch Süddeutsche Zeitung und Spiegel von allen Ämtern zurück und aus der FPÖ aus. Mit Strache sei er in Kontakt, vor allem um die Vorgänge jenes Abends und die Umstände zu rekonstruieren, berichtet der Anwalt. Dabei sähen sich Strache und Gudenus mit einer „unfairen Ausgangslage“ konfrontiert, seien sie doch auf ihre Erinnerungen angewiesen.

Und wie geht es Gudenus? „Johann Gudenus ist gefasst und entschlossen, in dieser Angelegenheit die zur Wahrung seiner Interessen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen“, teilt Schimanko mit. In der Öffentlichkeit äußere er sich aber nicht, „sein Hauptaugenmerk liegt auf seiner Familie und seinen Zukunftsplänen“.

Zur Aufklärung der Vorgänge rund um das Video kooperiere Gudenus jedenfalls mit den Behörden, so der Anwalt. Erst jüngst hatte Gudenus auch Besuch von der Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Polizei: Sie kamen für eine Hausdurchsuchung wegen Bestechungsvorwürfen im Zusammenhang mit den Casinos Austria.

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