Tirol

Nach Kuh-Urteil: Versicherung für Bauern vertraglich fixiert

LHStv. Josef Geisler, LH Günther Platter und LK-Präsident Josef Hechenberger beim Unterzeichnen der neuen Polizze.
© Land Tirol/Brandhuber

Ab 1. April tritt der neue Versicherungsschutz für Tiroler Bauern in Kraft. Schadensfälle mit Weidetieren seien damit abgedeckt.

Innsbruck – Die Gemüter der Tiroler Bauern dürften langsam wieder beruhigter sein. Nach dem Urteil zu einem tödlichen Kuhangriff im Pinnistal war bei einem Runden Tisch von Interessensvertretern und Landesregierung Ende Februar ein Vier-Punkte-Plan festgelegt worden, der auch eine bessere Versicherung von Landwirten miteinschloss. Als Akutmaßnahme wurde der Versicherungsschutz ausgeweitet. Er soll nun auf der bereits bestehenden Wegeversicherung aufbauen und ausgeweitet werden.

Die Versicherungspolizze dazu wurde nun am Dienstag von den Verantwortlichen unterzeichnet. Mit den neuen Bestimmungen seien nun auch Schadensfälle mit Weidetieren abgedeckt, so LHStv. Josef Geisler in einer Aussendung des Landes. „Die Almwirtschaft ist somit in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Das Sperren von Wegen oder das Nichtauftreiben von Tieren sind somit vom Tisch“, führt er aus. Das Geld dafür komme aus dem Tourismusförderungsfonds des Landes: Die Versicherungssumme habe sich um 12.000 Euro erhöht, die jährliche Prämie betrage nun insgesamt 30.250 Euro.

Ab 1. April tritt die Versicherung in Kraft und für Bauern herrsche damit „weitgehende Rechtssicherheit“, zeigt sich LH Günther Platter zuversichtlich. Ihm sei es wichtig gewesen, vor Beginn der Almsaison zu handeln. LK-Präsident Josef Hechenberger betonte die Signalwirkung des neuen Versicherungsschutzes: „Mit ihrer täglichen Arbeit schaffen unsere Bäuerinnen und Bauern erst die benötigten Räume für Freizeit- und Tourismuswirtschaft. Dass hier nun rasch gehandelt wurde, ist wichtig, damit die Almwirtschaft ohne Ängste und Verunsicherungen weiter betrieben werden kann.“

Die Novelle des Tiroler Almschutzgesetzes soll ebenso zeitnah begutachtet werden, Ende der Frist ist der 12. April. Damit soll unter anderem die Eigenverantwortung von Wanderern gesetzlich verankert werden. (TT.com)

Verwandte Themen