Tirol

Hauskauf in Tirol: Behörde misst mit zweierlei Maß

Die Behörde lehnt den Hauskauf mangels öffentlichen Interesses ab. Obwohl der Türke seit 30 Jahren bei uns lebt und arbeitet.
© iStockphoto

Investorenmodelle überschwemmen Tirol, EU-Ausländer kaufen über Firmen Immobilien, aber einem seit 30 Jahren in Tirol lebenden Türken wird ein Hauskauf verwehrt.

Von Peter Nindler

Innsbruck –Es ist eine Geschichte, die nachdenklich stimmt. Gerade beim sensiblen Thema Wohnen. Der Betroffene, um den es sich handelt, besitzt zwar nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, doch die unbefristete Aufenthaltserlaubnis im Land und ist mit Unterbrechungen seit mehr als 30 Jahren als Arbeitnehmer in Tirol beschäftigt. Jetzt wollte der Türke im Oberland einen Hausanteil erwerben, jene Immobilie teilweise kaufen, in der er lebt und gemeldet ist. Noch dazu von seiner Schwester, um das Haus zu sanieren.

Doch sowohl die hiesige Bezirkshauptmannschaft als auch das Landesverwaltungsgericht haben das abgelehnt. Weil aus ihrer Sicht kein öffentliches Interesse besteht – weder aus wirtschaftlichen, sozialen noch kulturellen Gründen.

Tirol hat europaweit ein an und für sich strenges Raumordnungs- und Grundverkehrsgesetz. Es sollte eigentlich die hier lebende und arbeitende Bevölkerung vor einem Ausverkauf von Grund und Boden sowie hohen Grundstückspreisen schützen. Die Realität sieht allerdings anders aus, weil die Behörden bei illegalen Freizeitwohnsitzen entweder nicht genau hinschauen oder einfach Schlupflöcher genützt werden. Dadurch werden die Immobilienpreise in die Höhe getrieben.

EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Tirol begründen oder eine Wohnung dauerhaft vermieten, dürfen Immobilien ohne Hindernisse kaufen. 295 Rechtserwerbe an Baulandimmobilien wurden 2018 von Bürgern aus anderen EU-Staaten getätigt, das sind zehn Prozent aller Grundstücks­ankäufe. Vor allem durch Deutsche. Vielfach wird der Wohnraum jedoch als illegaler Freizeitwohnsitz genutzt.

So genannte Dritt­staatenangehörige, also EU-Ausländer wie Russen – oder in unserem Fall Türken –, benötigen hingegen öffentliches Interesse, um sich in Tirol dauerhaft niederzulassen. Der russischen Milliardärin Elena Baturina wurde das etwa zugestanden. Andererseits nützen EU-Ausländer ein beliebtes Schlupfloch: Über außerhalb Österreichs in einem EU-Staat angesiedelte Firmen dürfen sie Immobilien in Tirol erwerben; eigentlich grotesk, aber legal.

Darüber hinaus sorgen Investorenmodelle im Tourismus für heftige Diskussionen: Dabei werden Appartements angekauft und Hotelbetreibern zur Vermietung überlassen. Kritiker orten hinter diesem Konzept jedoch Umgehungsmöglichkeiten für die Schaffung von illegalen Freizeitwohnsitzen.

Doch zurück zu dem im Oberland lebenden Türken. Ein Problem ist die Staatsbürgerschaft – unabhängig davon, dass er unbefristet in Tirol leben und arbeiten kann. Die Bezirkshauptmannschaft begründet ihre versagende Entscheidung im Wesentlichen mit der türkischen Staatsbürgerschaft des Antragstellers. Es sei nach ihrer Auffassung gegenständlich kein öffentliches Interesse am gegenständlichen Rechtserwerb gegeben. Nicht einmal private Interessen lässt die Behörde gelten, obwohl der Mann den Hausanteil von seiner Schwester erwirbt, mit ihr gemeinsam das Anwesen sanieren möchte und ein „Familienhaus“ mit drei Wohnungen schaffen will, wie es in seinem Antrag lautet.

Das Landesverwaltungsgericht bestätigt in einer vorliegenden Entscheidung die Ablehnung durch die Bezirkshauptmannschaft. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte im grundverkehrsbehördlichen Akt, dass es sich bei dem Beschwerdeführer um eine so genannte „Schlüsselarbeitskraft“ handelt, wie es beispielsweise bei einem hochqualifizierten Computerspezialisten in der Tourismusbranche der Fall wäre, argumentiert das Verwaltungsgericht. Somit bestehe in Bezug auf die wirtschaftlichen Aspekte kein öffentliches Interesse am Rechtserwerb. Wobei die soziale Integration und die bisherige Berufstätigkeit kein derartiges öffentliches Interesse darstellen würden, wie argumentiert wird.

Schlussendlich drängt sich bei diesem Fall eine Frage auf: Wird angesichts der vielen Immobilienankäufe im Land durch Nicht-Tiroler hier nicht mit zweierlei Maß gemessen?

Verwandte Themen