Tiroler SPÖ-Chef

Waffe war laut Akt geladen, Dornauer droht auch Entzug seiner Jagdkarte

„Ich schließe für mich aus, dass die Waffe tatsächlich geladen war", so Georg Dornauer (SP-Chef).
© TT/Vanessa Rachlé

Am Sonntag hat die Polizei das Jagdgewehr des Tiroler SPÖ-Chefs beschlagnahmt und ein vorübergehendes Waffenverbot verhängt. Die BH entscheidet jetzt über ein Waffenverbot und eine Geldstrafe.

Innsbruck — In der Causa des von der Polizei sichergestellten Jagdgewehrs von Tirols SPÖ-Chef Georg Dornauer ist nun die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck am Zug. Sie muss in einem Ermittlungsverfahren entscheiden, ob das von der Polizei ausgesprochene vorübergehende Waffenverbot aufrecht bleibt oder nicht. Der Vorfall wurde indes von der BH als zuständige Behörde bestätigt.

Ob das Waffenverbot aufrecht bleibe oder nicht, werde bescheidmäßig festgestellt, hieß es. Zudem sei eine nicht ordnungsgemäße Verwahrung von Waffen verwaltungsbehördlich mit bis zu 3600 Euro strafbar. Sollte das Waffenverbot bestätigt werden, gelte die Maßnahme unbefristet. Außerdem habe ein bescheidmäßig bestätigtes Waffenverbot im jagdrechtlichen Sinn den Entzug einer Jagdkarte zur Folge — Dornauer ist Jagdleiter in seiner Heimatgemeinde Sellrain.

Laut Akt war das Gewehr geladen. "Das steht in der Anzeige so drinnen, das ist richtig", bestätigte Dornauers Anwalt Mathias Kapferer. "Das heißt ein Polizist hat vor Ort festgestellt, dass eine Patrone in der Waffe war. Ob das tatsächlich so war, wird man nun im Ermittlungsverfahren feststellen müssen", fügte Kapferer hinzu. Nun gelte es das Ergebnis des Verfahrens abzuwarten. Diese könne man dann aber noch beim Landesverwaltungsgericht bekämpfen. "Und zwar bei einem kontradiktorischen Verfahren, bei dem man auch Zeugen laden kann", erklärte der Rechtsanwalt.

Gewehr nicht ordnungsgemäß verwahrt?

Konkret besteht der Verdacht, dass Dornauer sein Jagdgewehr am Sonntag nicht ordnungsgemäß verwahrt hat. Die Flinte befand sich nämlich nicht wie üblich in einem versperrten Waffenschrank, sondern im Porsche des SPÖ-Funktionärs. Und der SUV war beim Innsbrucker Flughafen geparkt. Mit einem geöffneten Fenster und einer somit frei zugänglichen Tasche auf der Rückbank, in der sich das Gewehr befand. Und das soll eben auch noch geladen gewesen sein.

Beamte der Polizeiinspektion Flughafen wurden auf den Wagen mit dem offenen Fenster aufmerksam. Als sie die Tasche vor etwaigen Dieben sichern wollten, entdeckten sie den brisanten Inhalt. Die Folgen: Das Jagdgewehr wurde sichergestellt und der SPÖ-Chef mit einem vorübergehenden Waffenverbot belegt.

Dornauer: Scheibe „aus unerklärlichen Gründen" geöffnet

„Es ist offenkundig, dass ich im Parkhaus des Innsbrucker Flughafens meine Jagdwaffe in der verschlossenen Tasche auf der Rückbank meines Fahrzeuges unbewusst hinterlassen habe. Ich habe das Auto versperrt", bestätigt Dornauer in einer ersten Stellungnahme den Vorfall — aber „aus mir unerklärlichen Gründen war die hintere Scheibe geöffnet". Dass das Jagdgewehr tatsächlich geladen war, „schließe ich für mich aus. Das widerspricht meiner langjährigen Praxis in der Handhabung meiner Waffe", ergänzt der Tiroler SPÖ-Chef, der sich weiters für seinen „Fehler" entschuldigt. Dornauer geht davon aus, dass sich alles klärt. (tom, TT / APA)

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