Gletscherehe

Gutachter gespalten: Pitztal/Ötztal fällt beim Landschaftsbild glatt durch

Die geplante Gletscherehe in teils unberührten Landschaftsräumen sorgt seit Monaten für Debatten.
© Andreas Aschaber, gepa/Mandl, Lu

Das UVP-Gutachten sieht bei der Gletscherehe überwiegend geringfügige bzw. vertretbare Auswirkungen. Landschafts- und Lebensräume sind jedoch Knackpunkte.

Von Peter Nindler

Innsbruck — Im Umweltverträglichkeitsgutachten zum Skigebietszusammenschluss am Pitztaler und Ötztaler Gletscher bewerten die Gutachter das 132-Millionen-Euro-Projekt unterschiedlich. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter werden von vertretbar über geringfügig bis zu wesentlich und untragbar eingestuft. Als irreversibel und untragbar gelten die Folgen für das Landschaftsbild. Überwiegend seien die Konsequenzen jedoch geringfügig, heißt es.

Die mündliche Verhandlung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beginnt am 22. Jänner in Innsbruck und wurde vorerst für drei Tage anberaumt. Drei Seilbahnen, ein Skitunnel, 64 Hektar Pisten und ein Speicherteich sollen die Verbindung der Skigebiete am Pitztaler und Ötztaler Gletscher ermöglichen. Das zusammenfassende UVP-Gutachten zeichnet ein differenziertes Bild der Auswirkungen auf die von den Sachverständigen untersuchten Schutzkategorien. Am Ende des UVP-Verfahrens dürfte deshalb wohl eine Interessenabwägung stehen. Schließlich würde das 132-Millionen-Euro-Projekt das Landschaftsbild und den Erholungswert massiv beeinträchtigen.

Die Konsequenzen auf die Bereiche Boden, Wasser, Luft, Klima, Sach- und Kulturgüter sowie Verkehr werden hingegen in der Gesamtbeurteilung als geringfügig bis vertretbar eingestuft. Bei den Schutzgütern „Tiere, Planzen und deren Lebensräume" sieht es hingegen anders aus. Hier sprechen die Gutachter von „wesentlichen" Auswirkungen, beim Landschaftsbild und Erholungswert sogar von untragbaren. „Von den Prüfgutachtern wurden zum Teil sehr hohe verbleibende Auswirkungen festgestellt, die im Sinne des Naturschutzgesetzes 2005 massivste, nachhaltige, irreversible Zerstörungen in einer sehr sensiblen ursprünglichen Gletscher/Berggipfel-Landschaft bedingen." Von derart gravierenden quantitativen und qualitativen nachteiligen Beeinflussungen des Schutzgutes ist die Rede und davon, dass es durch das Projekt in seinem Bestand gefährdet sei.

Eine Pikanterie gibt es zum „Schutzgut Mensch": Zur mündlichen UVP-Verhandlung hat die Behörde nämlich auch 40 Personen u. a. aus der Schweiz, Deutschland, Tschechien, Frankreich, Polen und den Niederlanden geladen. Sie sind Anrainer bei der geplanten Talstation, weil sie in Mandarfen Appartements im dortigen Chaletdorf besitzen. 2018 wurde es von einer niederländischen Gesellschaft errichtet. Sollten die Eigentümer, was sie jedoch wegen des Freizeitwohnsitzverbots nicht dürfen, ihre Chalets trotzdem dauerhaft nützen, werden die Auswirkungen der „Immissionen" (Lärm) als untragbar bewertet, heißt es im Teilgutachten „Humanmedizin". Bei nur fallweiser Nutzung sind sie allerdings vertretbar.

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