Wikileaks

Berufung abgelehnt: Chelsea Manning bleibt in Beugehaft

Chelsea Manning.
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Ein US-Bundesgericht wies die Berufung der Wikileaks-Informantin zurück. Mit der Maßnahme soll sie zur Aussage im Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange gezwungen werden.

London – Die ehemalige Wikileaks-Informantin Chelsea Manning bleibt in Haft. Ein US-Bundesgericht wies am Montag die Berufung der 31-Jährigen gegen ihre Beugehaft zurück. Mit der Maßnahme soll sie zur Aussage im Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange gezwungen werden.

Das Bundesberufungsgericht im Bundesstaat Virginia erklärte, es habe „keinen Fehler“ in der Beugehaft-Anordnung der untergeordneten Instanz gefunden.

Manning verweigert Aussage über Assange

Die Transgender-Frau - früher als Bradley Manning bekannt - befindet sich seit dem 8. März im Gefängnis. Sie weigert sich, vor einem Geschworenengremium über Assange auszusagen. Sie hatte Assange für seine Enthüllungsplattform in den Jahren 2010 und 2011 hunderttausende geheime Regierungsdokumente und -videos unter anderem zu den US-Militäreinsätzen in Afghanistan und im Irak zugespielt.

Manning hatte vor ihrer Geschlechtsumwandlung in der US-Armee gedient. 2010 wurde sie festgenommen und im August 2013 wegen Spionage zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt. Durch einen Gnadenerlass des früheren US-Präsidenten Barack Obama kam Manning dann 2017 vorzeitig frei, bevor sie im vergangenen Monat erneut festgenommen wurde.

Assange wurde am vergangenen 11. April nach siebenjährigem Exil in der ecuadorianischen Botschaft in London festgenommen. Die US-Regierung hat einen Auslieferungsantrag gestellt, gegen den der Wikileaks-Gründer ankämpfen will. Die Entscheidung über den Auslieferungsantrag könnte sich jahrelang hinziehen. (APA/AFP)

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