Operation Aderlass

Auch Dopingsünder Dürr muss sich vor Gericht verantworten

Ex-ÖSV-Langläufer Johannes Dürr.
© Böhm

Der ehemalige ÖSV-Langläufer muss sich gleich wegen mehrerer Vergehen verantworten. Im Fall eines Schuldspruchs drohen Dürr bis zu fünf Jahren Haft.

Innsbruck — Johannes Dürr muss sich nach den Ermittlungen in der Operation Aderlass ebenfalls vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck teilte am Donnerstag mit, dass gegen den ehemaligen Spitzen-Langläufer Anklage eingebracht wurde.

Dem 32-Jährigen wird zur Last gelegt, dass er zum Doping anderer Sportler beitrug, indem er Wachstumshormone vom deutschen Sportmediziner Mark S. an sie weitergegeben und sie außerdem zum Zweck des Eigenblutdopings an den deutschen Mediziner vermittelt hat. Damit habe er nicht nur mehrere Vergehen nach dem Antidopingbundesgesetz zu verantworten, sondern auch zum Sportbetrug durch die gedopten Sportler beigetragen, hieß es.

Dass er selbst weiterhin Doping praktizierte und sich unter der Vorgabe, er würde den Sport nun sauber — ohne Doping — betreiben, von Sponsoren und auch im Rahmen eines Crowdfundings von einer Vielzahl von Privatpersonen unterstützen ließ, wird ihm als Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Sportbetruges angelastet.

Im Fall eines Schuldspruchs droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ein Verhandlungstermin vor dem Schöffengericht des Landesgerichts Innsbruck wurde noch nicht anberaumt.

Dürr war bereits im Jahr 2014 nach einem positiven Dopingtest mit einer mehrjährigen Wettkampfsperre belegt worden. In der Saison 2018/19 plante der Niederösterreicher sein Comeback, zu dem es allerdings nie kam. Durch seine Aussagen über Dopingpraktiken brachte der ehemalige ÖSV-Athlet die Ermittlungen in der Operation Aderlass im Herbst 2018 erst ins Rollen. Diese führten in weiterer Folge zum Einschreiten österreichischer und deutscher Ermittlungsbehörden in Seefeld und Erfurt während der Nordischen Ski-WM 2019.

Estnischer Langlauf-Trainer erhielt Bewährungsstrafe

Der in den Dopingskandal bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld Ende Februar verstrickte frühere estnische Langlauftrainer Mati Alaver hat eine Bewährungsstrafe erhalten. Weil er vier von ihm betreute Athleten zwischen 2016 und 2019 zum Doping angestiftet haben soll, wurde der 65-Jährige am Donnerstag von einem Gericht in Tallinn zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Urteil resultiert laut Mitteilung des Gerichts aus einer Verständigung zwischen der Staatsanwaltschaft und Alaver. Nähere Einzelheiten wurden nicht bekannt. Ein Teil des Beweismaterials sei dabei in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in Österreich und Deutschland gesammelt worden. (pim)

Was ist die "Operation Aderlass"?

Bei der „Operation Aderlass" handelt es sich um eine internationale Blutdopingaffäre, die vergangenen Februar während der Nordischen WM in Seefeld sowie in Deutschland losgetreten worden ist. Die Liste der mutmaßlich in den Blutdoping-Skandal um den deutschen Arzt Mark S. verwickelten Sportler soll 21 Namen aus acht Ländern und fünf Sportarten umfassen. Darunter sind neben den beiden Radsportlern Stefan Denifl und Gregor Preidler auch die österreichischen Skilangläufer Max Hauke, Dominik Baldauf und Johannes Dürr.

Die steirische Mountainbikerin Christina Kollmann-Forstner hatte sich wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs bereits vor Gericht verantworten müssen. Bei dem Verfahren wurde die Marathon-WM-Zweite im August zu acht Monaten Haft bedingt auf drei Jahre verurteilt. Sie soll 42.000 Euro an Sponsorengeldern auf unlautere Weise erlangt haben.

Max Hauke wurde Ende Oktober vor dem Landesgericht Innsbruck zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten sowie einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt. Der ehemalige Langläufer muss zudem 15.000 Euro seiner Sporterlöse an die Republik abführen.

Der estnische Langlauftrainer Mati Alaver wurde Mitte November in seiner Heimat zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der 65-Jährige hatte vier Sportler zum Doping angestiftet.

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