Konsumentenschutz

12 Monate Rücktrittsfrist: Firma muss 4400 Euro zurückzahlen

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Laut einem Urteil des Landesgerichts Linz gilt im Internet ohne Muster-Widerrufsformular eine Rücktrittsfrist von 12 Monaten.

Wien – Bei Vertragsabschlüssen über das Internet können Konsumentinnen und Konsumenten im Normalfall innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Der Unternehmer hat die Pflicht, die Verbraucher vor Vertragsabschluss über dieses Rücktrittsrecht zu informieren und er muss ihnen ein EU-weit normiertes Formular für den Vertragsrücktritt (Muster-Widerrufsformular) zu Verfügung zu stellen, berichtet der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einer Aussendung am Montag. Kommt der Unternehmer seiner Informationspflicht nicht nach, indem er beispielweise das Muster Widerrufsformular nicht zur Verfügung stellt, so verlängert sich die Rücktrittsfrist des Verbrauchers um 12 Monate.

Der VKI vertrat im Auftrag des Sozialministeriums eine Konsumentin, die über das Internet einen Vertrag für einen Fernstudienlehrgang abschlossen hatte. Im konkreten Fall waren im Anmeldeformular zwar die Informationen über das Rücktrittsrecht enthalten, allerdings fehlte das Muster-Widerrufsformular. Die Konsumentin erklärte dann etwa zwei Monate nach Vertragsabschluss ihren Rücktritt vom Vertrag. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie das Studium noch nicht begonnen. Trotzdem behielt der Unternehmer die Hälfte des gesamten Preises, nämlich 4400 Euro als Stornogebühr ein.

Das Landesgericht (LG) Linz urteilte nun in zweiter Instanz, dass der Unternehmer der Konsumentin die 4.400 Euro zurückzahlen muss. Da der Unternehmer es versäumt hatte, der Konsumentin das Muster‑Widerrufsformular zu übermitteln, verlängerte sich die Rücktrittsfrist um 12 Monate. Zudem führte das LG Linz aus, dass auch die bloße Downloadmöglichkeit des Muster-Widerrufsformulars nicht ausreicht, um die gesetzlichen Informationspflichten vollständig zu erfüllen. Auch in diesem Fall verlängert sich die Rücktrittsfrist um 12 Monate. Das Urteil ist rechtskräftig. (TT.com)

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